Abgeltungssteuer – Übersicht über die gesetzlichen Änderungen seit dem 01.01.2009

Im Jahr 2007 wurde von der Bundesregierung die Neufassung der Unternehmenssteuer in Form einer umfangreichen Reform beschlossen. Während die allgemeinen Teile des neuen Rechtes bereits zum 01. Januar 2008 Gültigkeit erlangten, startete die Einführung der neuen Abgeltungssteuer erst ein Jahr später, mithin zum 01. Januar 2009.
Der Begriff „Abgeltungssteuer“ bezieht sich darauf, dass durch eine direkte Steuerzahlung in Bezug auf bestimmte Erträge, diese dem Fiskus gegenüber bereits abgegolten sind. Das bedeutet, dass diese Erträge nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.

Anstelle dessen erfolgt die Bemessung der zu entrichtenden Steuern auf Basis des jeweiligen Kapitalertrages und nicht auf Basis des individuellen Steuersatzes des Anlegers. Gemäß dieser Definition handelt es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer, da ihre Bemessung einzig auf der Ertragsquelle beruht und nicht auf den individuellen Status des Steuerpflichtigen selber.

 

Informationen zur Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009:
Die Eckpunkte der neuen Abgeltungssteuer

 

Die Abgeltungssteuer wird in Bezug auf sämtliche Kapitalerträge fällig und beträgt pauschal 25%. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und, in Abhängigkeit vom Einzelfall, Kirchensteuern, wobei die Gesamtsteuerlast nicht über 28% liegen wird.

 

Die neue Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Überblick

 

Weitere wesentliche Änderungen erfahren das Halbeinkünfteverfahren und die Regelungen bezüglich der Spekulationsfristen durch die neue Abgeltungssteuer.

 

Änderungen seit dem 01.01.2009:
Das Halbeinkünfteverfahren und die Abgeltungssteuer seit 2009
Entfällt zum 01.01.2009:
Die Spekulationsfrist entfällt zum 01.01.2009

 

Neben den eigentlichen Kapitalerträgen sowie ihren Zinsgewinnen, Dividenden und Zertifikaten bezieht sich die Abgeltungssteuer ebenso auf Einnahmen aus privaten Veräußerungen von Dingen. Nur eingeschränkt kommt sie in Bezug auf den Verkauf von Immobilien sowie Erträge aus Immobilienfonds zur Anwendung.

 

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 im Überblick:

 

Zinsen und Zinserträge seit dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer auf Zinsen und Zinserträge

Investmentfonds im Focus der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer auf Investmentfonds und Dividenden

Die Sonderregelungen für Zertifikate:
Die neue Abgeltungssteuer auf Zertifikate und Finanzinnovationen

Die neue Abgeltungssteuer auf geschlossene Beteiligungen:
Geschlossene Beteiligungen im Blickwinkel der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009

Immobilien und Immobilienfonds im Vorteil?:
Immobilien- und Immobilienfonds im Überblick

 

Ausnahmen für Privatpersonen in Bezug auf die Abgeltungssteuerpflicht bestehen in Bezug auf geschlossene Fonds, Unternehmensbeteiligungen von über 10%, sowie Erträge aus Darlehn an nahe stehende Personen, vorrangig innerhalb der Familie. Hier gelten weiterhin die Regelungen zur Veranlagung innerhalb der individuellen Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen.

Der Steuerabzug wird unmittelbar über die ausführenden Geldinstitute ausgeführt. Diese verringern die Auszahlungsbeträge gegenüber dem Kunden und führen die Differenz direkt an die Finanzämter ab. Steuerbefreite Personengruppen können hier nach wie vor entsprechende Freistellungsaufträge erteilen. Gleiches gilt für die pauschalen Freibeträge privater Sparer.

 

Die wesentlichen Änderungen seit dem 01.01.2009:

 

Änderungen bei den Freibeträgen:
Abgeltungssteuer Freibetrag, Sparerfreibetrag im Überblick

 

Kritisch in Bezug auf das Steuermodell wird vor allem gesehen, dass hiermit Personengruppen begünstigt werden, deren individueller Einkommenssteuersatz ohnehin bei 25% und mehr liegt. Bei diesen Personengruppen werden künftig Einkünfte durch Kapitalerträge gegenüber den Einkünften aus Arbeit begünstigt.

 

Persönlicher Steuersatz unter 25 %:
Der persönliche Steuersatz im Kontext der Abgeltungssteuer

 

Darüber hinaus wird der Abgeltungssteuersatz in Deutschland innerhalb des europäischen Vergleichs als zu hoch eingestuft. Deutschland liegt hier gemeinsam mit Schweden auf einem der ersten Plätze, so dass befürchtet werden kann, dass Anlagepotentiale künftig verstärkt in andere europäische Länder abwandern.

 

Der europäische Vergleich:
Die deutsche Abgeltungssteuer im europäischen Vergleich