Abgeltungssteuer und Optionsscheine. Die neuen Regelungen zur Abgeltungssteuer 2009

Optionsscheine sind Wertpapiere, die das Recht auf Kauf oder Verkauf eines Basiswertes, meist einer Aktie, verbriefen. Wird der Optionsschein mit dem Recht auf Kauf einer Aktie erworben, spricht man von einer Call-Option. In diesem Fall spekuliert der Anleger auf steigende Kurse.
Erhält der Anleger hingegen das Recht, eine bestimmte Aktie später zu einem festgelegten Kurs zu verkaufen, nennt man diese die Put-Option. Anleger, die diese Optionsscheine kaufen, gehen von sinkenden Kursen aus, denn dann steigt der Kurs des Optionsscheins.

Optionsscheine können zum einen bis zum Fälligkeitstag gehalten werden, die Option wird dann ausgeübt. Auf der anderen Seite kann der Optionsschein selbst aber ebenfalls gekauft und verkauft werden. Da der Wert eines Optionsscheins häufig nur gering ist, besteht ein relativ großer Hebel, der überdurchschnittliche Gewinne, aber auch Verluste bedeuten kann.

Optionsscheine sind nicht für das langfristige Investment gedacht, sondern werden vornehmlich als Spekulationsobjekte erworben. Meist liegen zwischen Kauf und Verkauf des Optionsscheins nur wenige Tage oder Wochen. Selten werden diese Monate oder gar Jahre im Depot gehalten.

Anleger, die in Optionsscheine investieren, spekulieren somit auf steigende Kurse ihres Scheins. Die Erträge, die sie hierbei erzielen, sind somit nahezu ausschließlich Kursgewinne. Diese Kursgewinne mussten nach altem Recht, sofern die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten wurden, im Rahmen der persönlichen Steuererklärung angegeben und so mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Pro Person sah der Gesetzgeber lediglich eine Freigrenze von 512 Euro pro Person vor. Dies bedeutet je nach Steuerprogression eine Belastung von 15-45%. Nur wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf des Optionsscheins mehr als ein Jahr liegt, waren diese Gewinne steuerfrei.

Die Abgeltungssteuer, die 2009 eingeführt wurde, ändert hieran jedoch einiges. So entfällt seit 2009 zum einen die Spekulationsfrist, wodurch Kursgewinne immer in ihrer vollen Höhe versteuert werden müssen. Auch die oben genannte Freigrenze wird abgeschafft.

Somit müssen Anleger ihre Gewinne aus den Optionsscheinen zu jeder Zeit voll versteuern. Allerdings erfolgt diese Versteuerung nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern nur noch mit dem Abgeltungssatz von 25%. Hinzu kommen noch 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer, so dass insgesamt eine Belastung von ca. 28% die Folge ist.

Für alle Menschen, deren persönlicher Steuersatz über 28% liegt, ist die Abgeltungssteuer also eine wahre Steuererleichterung, denn die Spekulationsfrist ist bei Optionsscheinen ohnehin unerheblich.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service