Abgeltungssteuer – Rürup-Rente und die neuen Regelungen der Abgeltungssteuer

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie kann grundsätzlich von allen Menschen, die hier vollumfänglich steuerpflichtig sind, genutzt werden. Aufgrund der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eignet sie sich jedoch in erster Linie für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit einem hohen Einkommen.

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Der größte Vorteil der Rürup-Rente ist die Anrechnung der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Diese Anrechnung ist bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr möglich, im Gegenzug werden jedoch die Renten im Alter besteuert.

Bei der Rürup-Rente spricht man von einer nachgelagerten Besteuerung. Somit fallen während der Vertragslaufzeit, also während der Sparer Beiträge zur Versicherung leistet, keinerlei Steuern an. Die Kapitalerträge aus der Versicherung können also komplett steuerfrei erzielt werden.

Diese Erträge können, je nach Kundenwunsch, Zinsen oder Fondsausschüttungen bzw. Kursgewinne sein. Erstere Variante wird bei einer konventionellen Rentenversicherung, die mit einem Garantiezins zwischen 2,25-2,75% p.a. ausgestattet ist, erzielt, letztere bei fondsgebundenen Versicherungen. Die Fonds, in die die Versicherung investiert, kann jeder Anleger nach seinen Grundsätzen auswählen, diese Auswahl ist zudem einmal pro Jahr veränderbar.

Erst im Alter erfolgt dann die Versteuerung, und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. Da viele Anleger dann jedoch einen geringeren persönlichen Steuersatz aufweisen, ist diese nachgelagerte Besteuerung vorteilhaft. Somit wird durch die Rürup-Rente also ein Steuerstundungseffekt erzielt.

Da während der Ansparphase keinerlei Kapitalerträge bei der Rürup-Rente anfallen, greift auch die neue Abgeltungssteuer, die seit 2009 in Deutschland eingeführt wurde, bei der Rürup-Rente nicht. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber allen anderen Sparformen, bei denen die Abgeltungssteuer von 25% auf alle Erträge gerechnet wird.

Vor allem die fondsgebundene Rürup-Rente kann hier Vorteile erzielen, denn bei einfachen Fondssparplänen werden nicht nur die Ausschüttungen mit dem 25%igen Abgeltungssteuersatz belegt, sondern auch die erzielten Kursgewinne, und zwar unabhängig von deren Haltedauer, da durch die Abgeltungssteuer die Spekulationsfrist wegfällt.

Zudem müssen Fonds ihre Kursgewinne auf Fondsebene seit 2009 ebenfalls versteuern, wodurch die Rendite sinken wird. Bei einer fondsgebundenen Rürup-Rente hingegen kann der Fondsmanager Kauf- und Verkaufsaufträge ausführen und den Fonds so den Marktgegebenheiten anpassen, ohne dass das Finanzamt hierfür Steuern fordert. Ein wirklicher Steuervorteil.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service