Abgeltungssteuer – Kursverluste und die Behandlung seit dem 01.01.2009

Anleger, die Wertpapiere besitzen, erzielen mitunter neben Kursgewinnen auch Kursverluste. Gerade in schlechten Börsenjahren müssen Aktien oder Aktienfonds auch schon einmal zweistellige Verluste ausweisen, Rentenfonds sind eher in Zeiten steigender Zinsen betroffen.
Diese Kursverluste werden natürlich erst erzielt, wenn das Wertpapier verkauft wird, vorher sind es lediglich Buchverluste. Per heute können solche Kursverluste aus Wertpapiergeschäften, so genannte Spekulationsverluste, mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit erzielten Zins- oder Dividendenzahlungen ist hingegen nicht möglich. Konnte der Anleger seine erzielten Verluste im aktuellen Jahr nicht verrechnen, können diese unbeschränkt in die Zukunft vorgetragen bzw. sogar ein Jahr zurückgetragen werden.

Mehr Informationen zum Thema:
Abgeltungssteuer Kursverluste seit dem 01.01.2009

 

Die neue Abgeltungssteuer – Kursverluste und Verlustverrechnung wird neu geregelt

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer auf Kursverluste wird neben der generellen Versteuerung der Kapitalerträge auch die Verlustverrechnung der Spekulationsverluste neu geregelt. So entfällt nicht nur der einjährige Vortrag der Verluste, sondern es ist künftig auch nicht mehr möglich, Verluste mit anderen Einkunftsarten, zum Beispiel mit Miet- oder Arbeitseinkommen, zu verrechnen.

Zudem müssen Anleger künftig bei der Abgeltungssteuer auf Kursverluste zwischen Alt- und Neuverlusten verrechnen. Unter den Altverlusten versteht man alle Verluste eines Anlegers, die dieser vor dem Jahreswechsel 2008 erzielt hat. Sie konnten noch bis ins Jahr 2013 vorgetragen und hier mit Kursgewinnen, die bis dahin erzielt worden sind, verrechnet werden.

Ab diesem Zeitpunkt konnten noch nicht verrechnete Verluste nicht mehr mit Kursgewinnen aufgewogen werden, eine Verrechnung ist zum Beispiel nur noch mit Spekulationsgewinnen aus Immobilien möglich. Neuverluste hingegen sind Kursverluste, die der Anleger seit dem 01.01.2009 durch Verkäufe seiner Wertpapiere erzielt.

Grundsätzlich besteht nun die Möglichkeit, diese Verluste auch mit Zinsen und Dividenden zu verrechnen. Doch auch hier gibt es eine Einschränkung: So dürfen Kursverluste, die bei Aktiengeschäften erzielt werden, nur mit Kursgewinnen des gleichen Segments verrechnet werden.

Eine weitere Benachteiligung von Aktienbesitzern, die ohnehin bereits durch den Wegfall der Spekulationsfrist sowie des Halbeinkünfteverfahrens benachteiligt sind. Die Verlustverrechnung erfolgt seit 2009 zuerst auf Eben einer Bank. Sie ermittelt hierbei erzielte Kursgewinne sowie Kursverluste und verrechnet diese.

Sofern ein positiver Betrag verbleibt, wird die Abgeltungssteuer berechnet und ans Finanzamt überwiesen. Sofern nicht alle Kursverluste einer Bank verrechnet werden können, können diese auch mit Gewinnen bei anderen Banken ausgeglichen werden. Dies ist allerdings nur über die Steuererklärung möglich. Um eine Überblick zu behalten, sollten Anleger daher ihre Depots möglichst zusammenlegen. Viele Banken veranstalteten hierzu noch in 2008 entsprechende Aktionen.

Nähere Informationen zur Depotzusammenlegung:
Depotübertrag

 

Denkbare Handlungsansätze zur Optimierung der Verrechnung von Kursverlusten

In jedem Fall sollten Verluste, die vor dem 01.01.2009 realisiert wurden, vom Finanzamt dokumentiert werden, um diese mit späteren Gewinnen gegenzurechnen. Bei risikoreichen Investitionen, z. B. in Wachstumsbranchen oder -ländern, ist abzuwägen, ob ein Fonds einer Direktanlage vorgezogen wird: Einerseits profitiert man von der breiteren, risikominimierenden Streuung und andererseits ermöglicht man so auch die Verrechnung von Verlusten mit anderen abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen, wenn der gewünschte Anlageerfolg nicht eintritt.

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Sehr einfach können Gewinne und Verluste verrechnet werden, wenn alle Wertpapiere in einem Depot liegen. Es empfiehlt sich daher bei verschiedenen Banken geführte Depots zusammenzulegen. Zudem spart man so Depotgebühren und erhält eine bessere Übersicht, da man u. a. nur noch eine Steuerbescheinigung erhält.

Nähere Informationen zur Depotzusammenlegung:
Depotübertrag

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service