Abgeltungssteuer auf geschlossene Fonds und geschlossene Beteiligungen

Während offene Fonds dem privaten Anleger zu jeder beliebigen Zeit zum Einstieg zur Verfügung stehen, gilt es bei den geschlossenen Fonds bestimmte Platzierungszeitpunkte zu berücksichtigen, nach deren Ablauf der entsprechende Fonds geschlossen wird.
Die Beteiligung erfolgt hier in Form einer regelrechten Unternehmensbeteiligung, der Anleger nimmt meist den Status eines Kommanditisten ein und ist mit allen Rechten und Pflichten Teilhaber eines Unternehmens. Die Renditechancen verlaufen synchron zur Gesamtentwicklung des jeweiligen Unternehmens, das maximale Risiko umfasst den kompletten Verlust der Einlage.

Da der Anleger selber den Status eines Unternehmers erhält, nehmen die geschlossenen Fonds eine Ausnahmestellung in Bezug auf die Abgeltungssteuer ein. So gilt zum Beispiel nach wie vor, dass eine Veräußerung von Unternehmensanteilen nach einer Wartezeit von 10 Jahren oder mehr steuerfrei durchgeführt werden kann.

Ausschüttungen werden den privaten Einkünften des Anlegers zugerechnet und nicht als quellensteuerpflichtige Kapitalerträge gesehen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es in Mangel eines funktionierenden Zweitmarktes für Anteile zum Ausstieg aus dem Investment lediglich die Möglichkeit gibt, dass der Anleger einen privaten Käufer für seinen Anteil findet. Dies reduziert die Flexibilität bei der Anlage, unterstützt aber auf der anderen Seite die auf Langfristigkeit ausgelegte Grundausrichtung der Geldanlage in geschlossenen Fonds.

Beispiele für gängige geschlossene Fonds sind neben Immobilienfonds und Branchenfonds auch Medienfonds, Schiffs- und Flugzeugfonds oder Beteiligungen an Gesellschaften, die sich mit der Entwicklung alternativer Energien befassen.

Lag der steuerliche Vorteil von geschlossenen Fonds in der Vergangenheit vor allem in den attraktiven Verlustzuweisungen begründet, so sind diese, auch seit dem Wegfall dieser Option, unter dem Gesichtspunkt der Abgeltungssteuer für bestimmte Anlegerkreise nach wie vor sehr attraktiv.

Je nach thematischem Bereich weisen die verschiedenen Investmentformen innerhalb geschlossener Fonds individuelle Eigenschaften in Bezug auf die steuerliche Behandlung auf. Dies ist dadurch erklärbar, dass der Anleger hier vom Fiskus als Unternehmer betrachtet wird, dem, je nach Tätigkeitsbereich des jeweiligen Unternehmens, auch dessen individuelle Besteuerungsrichtlinien zugestanden werden.

Zu beachten ist, dass es bereits geschlossene Fonds gegeben hat, denen die Finanzämter fehlende Gewinnabsichten unterstellt und bewiesen haben. In diesem Fall gehen auch für den privaten Anleger die ursprünglich gewährten, spezifischen Besteuerungsrichtlinien verloren.

Der geschlossene Fonds setzt eine intensive Beschäftigung mit der Gesamtmaterie im Allgemeinen und dem gewählten Fonds im Speziellen voraus, bietet dann allerdings interessante Renditen und vor allem eine effektive Umgehung der Abgeltungssteuer.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009:

Die Besteuerung von Investmentfonds seit 2009:
Investmentfonds, Dividenden und die Abgeltungssteuer

Erträge aus Aktien und Aktienfonds:
Die Abgeltungssteuer auf Aktien und Aktienfonds

Immobilien und Immobilienfonds im Kontext der Abgeltungssteuer:
Immobilienfonds und deren Besteuerung seit dem 01.01.2009

Dachfonds zur Umgehung der neuen Abgeltungssteuer 2009:
Clever investieren in Dachfonds

Übergangsregelungen für Zertifikate beachten!
Zertifikate und Finanzinnovationen seit dem 01.01.2009

Mit Lebensversicherungen Abgeltungssteuer sparen:
Lebensversicherungen und die Situation seit dem 01.01.2009

Zinsen und Zinserträge seit dem 01.01.2009:
Die Besteuerung von Zinsen und Zinserträgen seit dem 01.01.2009