Abgeltungssteuer – Geldmarktfonds und die steuerliche Behandlung seit dem 01.01.2009

Geldmarktfonds sind Kapitalanlagen, die vor allem für kurzfristig orientierte Sparer interessant sind. Sie können zum Beispiel als Liquiditätsreserve oder aber als kurzfristige Zwischenlösung zwischen zwei Aktieninvestments dienen.

Das Investment der Geldmarktfonds erfolgt in erster Linie in kurzfristig laufende festverzinsliche Wertpapiere sowie Geldmarkttitel. Die Restlaufzeit dieser Papiere beträgt selten mehr als drei Monate. Durch diese Kurzfristigkeit wirken sich Veränderungen der Wirtschaft oder des Zinsniveaus kaum noch auf die Kurse der Papiere aus.

Aus diesem Grund ist es nahezu unmöglich, mit Geldmarktfonds Verluste zu erzielen. Sie gehören demnach zu den sehr sicheren Geldanlagen. Ihre Rendite ist ebenfalls geldmarktnah, aktuell liegt sie zwischen 3,0-3,5% p.a.
Die Erträge der Geldmarktfonds werden in erster Linie aus den Zinserträgen der im Fonds enthaltenen Wertpapiere erzielt, weiterhin werden Kursgewinne, jedoch nur zu einem kleinen Teil, erzielt.

Die Zinserträge schütten Geldmarktfonds in der Regel einmal jährlich, und zwar zum Abschluss ihres Geschäftsjahres, an die Anleger aus. Gleichzeitig existieren aber auch Geldmarktfonds, die diese Erträge direkt wieder im Fonds anlegen, man spricht hierbei von Thesaurierung.

Seit dem 01.01.2009 muss auch die neue Abgeltungssteuer für Geldmarktfonds abgeführt werden. Wie die Situation für Geldmarktfonds seit dem 01.01.2009 aussieht können Sie ebenfalls auf den Abgeltungssteuer-Information Seiten des freien Fondsvermittlers Fondsvermittlung24.de nachlesen:

 

Lesen Sie mehr zum Thema:
Abgeltungssteuer Informationen – Abgeltungssteuer und Geldmarktfonds seit dem 01.01.2009

 

Übersichtliche Tabelle zur Besteuerung von Investmentfonds

Der BVI hat eine Übersicht über die unterschiedliche Besteuerung von Investmentfonds veröffentlicht, die Sie hier abrufen können: Übersicht über die Besteuerung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds

 

Geldmarktfonds als Alternative zum Tagesgeld

Geldmarktfonds erwirtschaften oft mehr Rendite als Tagesgeldangebote der Hausbank. Im Gegensatz zu Tagesgeld muss aber ein Fonds- oder Wertpapier-Depot vorhanden sein. Über Fondsvermittlung24.de können Sie ein kostenloses Wertpapierdepot eröffnen und Geldmarktfonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag kaufen. Mehr zum Fondskauf.

Steuerlich gesehen wurde ein thesaurierender Fonds jedoch nicht von einem ausschüttenden Fonds unterschieden. In beiden Fällen mussten die erzielten Zinserträge versteuert werden, und zwar in Höhe von 30% Kapitalertragssteuer.

Weiterhin fielen auf die Kapitalertragssteuern nochmals 5,5% Solidaritätszuschlag an. Zusätzlich musste jeder Anleger diese Zinsen noch im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung angeben, denn die Kapitalertragssteuer stellt lediglich eine Steuervorauszahlung dar.

Sofern Geldmarktfonds Kursgewinne erzielten, mussten diese ebenfalls in der Einkommenssteuer angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dies war jedoch nur nötig, wenn die Kursgewinne über der Freigrenze von 512 Euro lagen. Zudem waren Kursgewinne, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Fondsanteile mehr als ein Jahr liegt, steuerfrei.

 

Wesentliche Änderungen durch die Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 auf Geldmarktfonds

Diese Regelungen galten jedoch nur noch bis zum 31.12.2008, denn seit 2009 wird die Abgeltungssteuer eingeführt. Mit ihr werden Kapitalerträge nun einheitlich versteuert, und zwar mit 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag. Weiterhin wird bei einigen Anlegern noch Kirchensteuer fällig. Der gesamte Abzugsbetrag liegt somit bei ca. 28%.

Dies ist vor allem für Zinserträge ein Vorteil, für die bisher gut 32% an Steuern fällig waren. Auch entfällt die spätere Angabe im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, denn mit Zahlung der Abgeltungssteuer ist alles abgegolten.

Dies betrifft sowohl die durch den Geldmarktfonds erzielten Zinserträge als auch die Kursgewinne, denn sowohl die Freigrenze sowie die Spekulationsfrist gibt es seit 2009 nicht mehr. Da sich die Abgeltungssteuer jedoch auf Zinserträge nur minimal auswirkt und der Fonds nur kaum Kursgewinne erzielt, hat die Abgeltungssteuer hierauf kaum Auswirkungen.

 

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Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009
Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer
Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick
Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick
Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien
Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service