Abgeltungssteuer – Aktien, Aktienfonds und die steuerliche Behandlung seit dem 01.01.2009

Als Hauptleidtragende in Bezug auf die Einführung der Abgeltungssteuer werden die Aktionäre betrachtet. Dies hängt mit dem Zusammentreffen von insgesamt drei essentiellen Neuerungen zusammen, die alle auf den Aktienanleger zutreffen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Anleger den Aktienhandel unmittelbar selber betreibt, oder sich im Rahmen eines Aktienfonds beteiligt.
Es handelt sich um folgende Aspekte: Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens, Abschaffung der Spekulationsfrist von einem Jahr und Reduzierung des Sparerpauschalbetrages.

Zunächst erlaubte das Halbeinkünfteverfahren (HEV) dem Steuerpflichtigen bisher, lediglich 50% der Dividenden und Kursgewinne steuerlich anzusetzen. Selbst bei Angehörigen der Gruppe des Spitzensteuersatzes bedeutete dies in der Vergangenheit, dass maximal 50% des erzielten Gewinns mit 42% Spitzensteuersatz zu veranlagen waren. Abgelöst wird diese Berechnungsform nun stattdessen mit einem Steuersatz von bis zu 28%, jedoch in Bezug auf den vollen Satz der erzielten Erträge.

Darüber hinaus galt bislang in Bezug auf Aktienveräußerungen eine Spekulationsfrist von 12 Monaten, nach deren Ablauf Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden konnten. Diese Frist ist künftig komplett gestrichen. Auswirkungen hat dies vor allem auf die finanzielle Situation von Anlegern, die mit langfristigen Aktienengagements Beiträge zu ihrer Altersversorgung aufbauen. Konnten diese bislang aufgrund der Spekulationsfrist auf steuerbefreite Erträge zurückgreifen, so bietet sich diese Möglichkeit künftig unter deutlich reduzierter Attraktivität. Besonders stark betroffen sind hier Anleger mit mittleren Steuersätzen.

Abschließend verschlechtert nicht nur die Reduzierung des Sparer-Pauschbetrages auf 750 Euro, zzgl. 51 Euro Werbungskostenpauschale die Situation des Aktienanlegers, sondern darüber hinaus die Tatsache, dass neben Dividenden und Zinsen auch Veräußerungsgewinne aus Aktiengeschäften auf diesen Betrag angerechnet werden. Zählten Kursgewinne aus Wertpapieren bislang zu den privaten Veräußerungsgewinnen, so werden diese den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet und steuerlich dementsprechend behandelt.

Infolge der Unternehmenssteuerreform und ihren Auswirkungen auf Kapitalerträge, vor allem in Bezug auf Aktiengeschäfte, wird von vielen Experten die Attraktivität von Aktienanlagen künftig als stark eingeschränkt betrachtet. Hier ist teilweise von schweren Schäden in Bezug auf die deutsche Aktienkultur die Rede. Während der Finanzminister einräumt, dass es im Vergleich zur vorherigen Regelung zu einer Verschlechterung der steuerlichen Situation für Aktienanleger kommt, rechtfertigt er die Neuordnung damit, dass auch der Aktionär indirekt von den Entlastungen profitieren wird, die innerhalb der Unternehmensbesteuerung verabschiedet wurden.

 

Wesentliche Änderungen durch die neue Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009:

Änderungen zum 01.01.2009:
Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens zum 01.01.2009
Wegfall der Spekulationsfrist und der 12-Monatsregelung:
Die Änderungen hinsichtlich der Spekulationsfrist

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009:

Die Besteuerung von Investmentfonds seit 2009:
Investmentfonds, Dividenden und die Abgeltungssteuer

Immobilien und Immobilienfonds im Kontext der Abgeltungssteuer:
Immobilienfonds und deren Besteuerung seit dem 01.01.2009

Dachfonds zur Umgehung der neuen Abgeltungssteuer 2009:
Clever investieren in Dachfonds

Übergangsregelungen für Zertifikate beachten!
Zertifikate und Finanzinnovationen seit dem 01.01.2009

Mit Lebensversicherungen Abgeltungssteuer sparen:
Lebensversicherungen und die Situation seit dem 01.01.2009

Zinsen und Zinserträge seit dem 01.01.2009:
Die Besteuerung von Zinsen und Zinserträgen seit dem 01.01.2009