Der Abgeltungssteuer Bestandsschutz für Investitionen bis zum 01.01.2009

Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Januar 2009 ergaben sich für deutsche Kapitalanleger zahlreiche Änderungen. Zwar ergaben sich zahlreiche Vereinfachungen, denn die Abgeltungssteuer wird pauschal auf alle Erträge mit 25% erhoben, dennoch ergaben sich hieraus auch zahlreiche Nachteile.
Diese Nachteile bekommen vor allem Anleger, die in Wertpapiere investieren, zu spüren. Zum einen fällt nämlich das Halbeinkünfteverfahren auf Dividenden weg, wodurch diese in voller Höhe mit den 25% besteuert werden müssen. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% sowie die Kirchensteuer, so dass generell ein Abzug von 28% vorgenommen wird.

Bei festverzinslichen Wertpapieren, Festgeldern und Sparbriefen wirkt sich die Abgeltungssteuer nur gering aus. Die hier erzielten Zinserträge mussten bisher mit 30% Kapitalertragssteuer zuzüglich Soli versteuert werden, so dass die Abgeltungssteuer hier sogar vorteilhaft ist.

Schwerwiegender wirkt jedoch die Besteuerung der Kursgewinne bei Wertpapieren aus. Diese konnten Anleger bisher, sofern ihre Wertpapiere länger als 12 Monate im Depot lagen, komplett steuerfrei vereinnahmen. Unterjährig erzielte Kursgewinne blieben immerhin noch bis zu einer Höhe von 512 Euro pro Person, also 1.024 Euro für Ehepaare, steuerfrei.

Diese Frist wird Spekulationsfrist genannt, der unterjährige Freibetrag Freigrenze. Ebenso wie das Halbeinkünfteverfahren wurde jedoch auch die Spekulationsfrist sowie der Freibetrag abgeschafft. Dies benachteiligt Sparer, die langfristig planen, besonders.

 

Finden Sie hier ausführliche Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Die neue Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 in der Übersicht

 

Der Abgeltungssteuer Bestandsschutz für Investitionen vor dem 01.01.2009

Da die Regierung dies erkannt hatte, gibt es jedoch eine Übergangsfrist. Diese Übergangsfrist kann für alle Wertpapiere angewendet werden, die noch vor dem 31.12.2008 gekauft wurden. Sie genießen den Abgeltungssteuer Bestandsschutz, ihre Besteuerung greift somit noch nach altem Recht. So können zum Beispiel noch die Vorteile niedrigverzinslicher Wertpapiere oder die Kursgewinne von Fonds und Aktien genutzt werden.
Sofern Anleger in ihr Depot weitere Aktien oder Fondsanteile kaufen wollen sollte beachtet werden, dass bei Verkäufen das First-in-first-out-Prinzip angewendet wird. Somit werden die Fondsanteile, die zuerst erworben werden, technisch gesehen auch zuerst verkauft.

Dies kann sich mitunter nachteilig auf die Besteuerung auswirken. Daher sollte für Neuerwerbungen besser ein zweites Depot eröffnet werden, da der Überblick so besser erhalten bleibt. Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen bei Fonds, die aus diesen Anlagen, die seit 2009 gezahlt werden, unterliegen jedoch trotzdem der Abgeltungssteuer von 25%.

Bei Fondsanlagen müssen ebenfalls die seit 2009 im Fonds erzielten Kursgewinne versteuert werden, auch wenn die Fondsanteile noch 2008 erworben wurden. Einzige Ausnahme hierbei sind Dachfonds, deren Umschichtungen innerhalb des Fonds steuerfrei vorgenommen werden können.

 

Abgeltungssteuer und Dachfonds seit dem 01.01.2009

Dachfonds gehören zu den großen Gewinnern der Abgeltungssteuer, denn mit ihnen können Anleger dauerhaft abgeltungssteuerfreie Erträge durch Umschichtungen erzielen: Während eine Umschichtung bei der direkten Investition in einzelne Aktienfonds zur Folge hat, dass zukünftige Kursgewinne der Abgeltungssteuer unterliegen, kann der Dachfondsmanager Umschichtungen vornehmen ohne, dass der Dachfonds-Anleger hierfür Abgeltungssteuer entrichten muss.

 

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Dachfonds gezielt aussuchen und Abgeltungssteuer vermeiden:

Eine mögliche Strategie ist es daher in aktiv gemanagte Dachfonds statt in einzelne Aktienfonds zu investieren und selbst Umschichtungen vorzunehmen. Über das Fondsinformationsportal von Fondsvermittlung24.de können Sie gezielt nach Dachfonds suchen. Wählen Sie dazu in der Detailsuche unter Spezialsektor „Dachfonds“ aus.

 

Zum Fondsinformationsportal:
Fonds-Informationen

 

Denkbar ist es, dass man die Investition in Dachfonds um spekulative „Satelliten-Fonds“ (z. B. Branchenfonds oder Emerging Markets Fonds) ergänzt, um interessante Anlagechancen zusätzlich zu nutzen. Möchte man diese vorzeitig veräußern bleibt die Hauptsparkomponente in Form der Dachfonds weiterhin steuerfrei.

 

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Auch bei Renten- und Lebensversicherungen auf Fondsbasis fallen während der Einzahlungsdauer keinerlei Steuern auf Erträge oder Kursgewinne an. Erst im Rentenalter sind diese dann mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Wenn der Anleger gar das 60. Lebensjahr erreicht hat, gilt gar nur die hälftige Besteuerung der Erträge.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service