Abgeltungssteuer – Thesaurierende Fonds und die Auswirkungen der neuen Abgeltungssteuer

Investmentfonds erzielen ihr Erträge sowohl aus den im Fonds enthaltenen Wertpapieren, die Dividenden oder Zinserträge abwerfen sowie aus Kursgewinnen. Je nach Fondsart werden die Erträge aus Zinsen und Dividenden entweder einmal im Jahr an den Anleger ausgeschüttet oder aber sie werden wieder im Fonds investiert. Wird das letztere Prinzip gewählt, spricht man von thesaurierenden Fonds.
Auch wenn die Erträge im Fonds wieder angelegt werden, müssen die sie trotzdem bei ihrer Fälligkeit versteuert werden. Sofern Dividendenerträge erzielt werden, griff das Halbeinkünfteverfahren, die Ausschüttung ist somit nur zur Hälfte steuerpflichtig.

Werden hingegen Zinserträge erzielt (bei Rentenfonds), wurden diese mit 30% Kapitalertragssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag belastet. Bei Mischfonds, die sowohl Aktien wie auch festverzinsliche Wertpapiere aufwiesen, erfolgte eine Abgrenzung von Zinsen und Dividenden, jede Ertragsart wird mit der ihr vorgesehenen Besteuerung berechnet.

Zudem erzielen Fondsmanager auf Fondsebene durch Kauf- und Verkaufsaufträge mitunter Kursgewinne, die ebenfalls über die Ausschüttung an die Anleger weitergegeben werden sollen. Diese Gewinne waren im Rahmen der Thesaurierung jedoch steuerfrei.

Jeder Anleger hatte die Möglichkeit, diese Erträge über seinen Freistellungsauftrag freistellen zu lassen. Bis zum gestellten Freistellungsvolumen fielen somit keine Steuern auf die Kapitalerträge an. Eine Besonderheit wiesen ausländische thesaurierende Fonds auf, denn bei ihnen erfolgt die Besteuerung der Erträge nicht während der Fondslaufzeit, sondern erst bei Verkauf der Anteile. Dies führte zu einem Steuerstundungseffekt, der sich positiv auf die Rendite auswirkt.

Seit 2009, mit Einführung der Abgeltungssteuer, werden auch die Erträge aus thesaurierenden Fonds mit der Abgeltungssteuer belegt. Durch die Abgeltungssteuer wird zum einen das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft, wodurch Erträge aus Dividenden nun in voller Höhe versteuert werden müssen.

 

Übersichtliche Tabelle zur Besteuerung von Investmentfonds

Der BVI hat eine Übersicht über die unterschiedliche Besteuerung von Investmentfonds veröffentlicht, die Sie hier abrufen können:

Übersicht über die Besteuerung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds

Auch gilt bei Investmentfonds weiterhin das Zuflussprinzip, welches auch die thesaurierten Erträge mit einschließt. So werden thesaurierende Investmentfonds durch die Abgeltungssteuer doppelt erfasst, wodurch die Fonds wohl in Zukunft auf die Ausschüttung zurückgreifen werden. Weiterhin können die thesaurierten Erträge durch den Sparer-Pauschbetrag freigestellt werden.

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Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service