Abgeltungssteuer – Rentner und die besondere Situation seit dem 01.01.2009

Rentner sind in Deutschland die größte Zahl der Kapitalanleger. Sie werden daher die Änderungen durch die neue Abgeltungssteuer besonders zu spüren bekommen.
Werden festverzinsliche Wertpapiere, Festgelder oder Sparbriefe angelegt, ergeben sich kaum Änderungen, denn hier ändert sich der Steuersatz lediglich von 30% Kapitalertragssteuer auf 25% Abgeltungssteuer. In beiden Fällen müssen noch 5,5% Solidaritätszuschlag bezahlt werden. Der bisher mögliche Freistellungsauftrag, der bis zu einer Höhe von 801 Euro gestellt werden kann, bleibt zudem erhalten.

Allerdings ändert sich die Besteuerung bei Kursgewinnen und Dividenden erheblich, denn das Halbeinkünfteverfahren sowie die Spekulationsfrist werden abgeschafft. Somit sind Anleger, die Aktien, Zertifikate oder Investmentfonds in ihrem Depot haben, benachteiligt.

Rentner verfügen jedoch Kraft Gesetzt über einen Freibetrag, durch den Pensionen, Renten und Kapitalerträge nur zu einem kleinen Teil steuerpflichtig sind. Von diesen Einkünften können sogar noch Versicherungsbeiträge oder andere außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wodurch viele Rentner insgesamt unter dem ihnen zustehenden Freibetrag von 7.664 Euro bleiben.

Abgeltungssteuer – Rentner sollten auf den persönlichen Steuersatz achten

fonds_200x300_1_1_4f3e1bDer persönliche Steuersatz liegt bei Rentnern zudem in der Regel deutlich unter dem Abgeltungssatz von 25%. Somit haben sie durch eine Sonderregelung für Geringverdiener die Möglichkeit, ihre gezahlten Abgeltungssteuern mit dem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 18% zu verrechnen, was in vielen Fällen zu einer Steuerrückzahlung führen wird.

Liegt das Einkommen der Rentner über diesem Freibetrag und liegt der persönliche Steuersatz über 25%, muss die Abgeltungssteuer bezahlt werden. Allerdings gibt es hier einen Freibetrag für Nebeneinkünfte, der allen Rentnern ab dem 64. Lebensjahr zu Verfügung steht.

Mehr zum Thema „Mein Steuersatz liegt unter 25%“:
Abgeltungssteuer & Freibetrag

Die Höhe dieses Freibetrages ist abhängig vom Geburtsjahr. Für Menschen, die 1941 geboren sind, liegt er bei 40% ihrer Erträge, maximal bei 1.900 Euro, für vor 1945 geborene liegt er nur noch bei 33,5% bzw. 1.596 Euro.
Gleichzeitig haben Rentner, die lediglich ihre Rente beziehen und keinerlei Nebeneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Diese Ausnahmeregelung kann besonders für Altersvorsorge-Sparer interessant sein: Sie verschieben so die Steuerschuld auf das Rentenalter. Oftmals haben Rentner einen Steuersatz, der unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt. Die Differenz kann man sich über die Steuererklärung erstatten lassen. Alternativ kann man sich durch eine NV-Bescheinigung von der Abgeltungssteuer befreien lassen.

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Abgeltungssteuer & Freibetrag

Auf diesem Antrag müssen Angaben zur Rentenhöhe sowie zu den erwarteten Kapitalerträgen gemacht werden, das Finanzamt prüft anschließend, ob die NV-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Ist dies der Fall, kann die Bescheinigung dem Kreditinstitut vorgelegt werden, was nun keine Steuern auf Kapitalerträge, unabhängig von deren Höhe, berechnen wird.

Die NV-Bescheinigung gilt jedoch nicht für Veräußerungsgewinne, diese müssen, sofern sie anfallen, separat versteuert werden.

Rentner und Ruheständler haben die Möglichkeit eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Bei Vorlage der NV-Bescheinigung vor der Bank oder dem Finanzinstitut wird bis zu drei Jahre keine Abgeltungssteuer abgeführt.
Ist das Einkommen zu hoch, kann die Beantragung einer NV-Bescheinigung abgelehnt werden. In diesen Fällen kann bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % die Differenz in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Mehr zur NV-Bescheinigung:
Abgeltungssteuer & NV-Bescheinigung

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

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Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
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Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service