Abgeltungssteuer – Schiffsbeteiligungen und die neuen Regelungen zur Abgeltungssteuer 2009

Schiffsbeteiligungen erleben derzeit einen Boom, denn sie bieten hohe Erträge bei kalkulierbarem Risiko. Schiffsbeteiligungen an sich sind geschlossene Fonds, die ihr Geld in den Kauf oder in den Bau eines Schiffes investieren.
Hierbei handelt es sich zumeist um Fracht- oder Containerschiffe, aber auch ein Investment in Kreuzfahrtschiffe ist denkbar. Diese Schiffe werden nach dem Bau oder dem Kauf an einen Reeder verchartert, der hierfür eine feste Chartersumme an den Fonds zahlen muss. Da sich die Fondsgesellschaften in der Regel zahlungskräftige Charterunternehmen suchen und langfristige Mietverträge abschließen, ist das Risiko gering. Und gegen Schäden wie Unfälle oder Unwetter sind die Schiffe ohnehin versichert.

So können Renditen von durchschnittlich 7-10% pro Jahr erzielt werden. Neben der kontinuierlichen Ertragslage bieten Schiffsbeteiligungen aber auch noch einen steuerlichen Vorteil. Die Erträge, die Anleger aus diesen Beteiligungen generieren, gelten als Einnahmen aus Kapitalvermögen und müssen daher von jedem Einzelnen im Rahmen seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Die Höhe der Erträge jedoch, die vom Anleger versteuert werden müssen, ist sehr gering. Dies liegt daran, dass hier eine pauschale Gewinnermittlung durchgeführt wird, die sich an der Größe des Schiffes, oder vielmehr an dessen Nettoraumzahl orientiert.

Diese Praxis wird Tonnagesteuer genannt. Je größer also ein Schiff, desto geringer sind die zu versteuernden Erträge, und zwar unabhängig von den tatsächlich erzielten Erträgen. Die Tonnagebesteuerung wurde von der Bundesregierung ursprünglich in den 1990er Jahren eingeführt, um diese Anlageform attraktiver zu machen. Diese Form der Besteuerung führt schlussendlich dazu, dass Anleger nur ca. 0,1-0,7% ihrer gesamten Erträge überhaupt versteuern müssen, die restlichen Erträge sind in vollem Umfang steuerfrei.

 

Ab dem 01.01.2009 die neue Abgeltungssteuer – Schiffsbeteiligungen im Überblick

Seit Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer in Deutschland eingeführt. Durch sie erfolgt eine pauschale Besteuerung aller Kapitalerträge, von Dividenden über Zinserträge bis hin zu Kursgewinnen aus Wertpapieren. Anleger müssen seit 2009 für all diese Erträge pauschal 25% Abgeltungssteuer, hierauf 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer bezahlen.

Für Schiffsbeteiligungen trifft diese Abgeltungssteuer jedoch nicht zu, denn Anleger erzielen hierbei schließlich keine Kapitalerträge, sondern die oben erwähnten Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Somit müssen diese mit dem persönlichen Steuersatz, der zwischen 15-45% liegen kann) versteuert werden, es fällt keine Abgeltungssteuer an.

Die Anwendung der Tonnagesteuer kann ebenfalls weiterhin genutzt werden. Schiffsbeteiligungen sind also für Sparer, die ihr Geld langfristig entbehren können, eine echte Alternative für Wertpapieranlagen, die zudem noch unabhängig von den Aktienmärkten ist.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service