Unternehmenssteuerreform 2008 und die wirtschaftlichen Folgen im Überblick

Als die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD im November 2006 die essentiellen Bestandteile der Unternehmenssteuerreform festlegte, bestand die vereinbare Zielsetzung darin, den Wirtschaftsstandort Deutschland für Unternehmen attraktiver zu gestalten. Bereits im März 2007 wurde der Gesetzentwurf durch das Bundeskabinett verabschiedet, um im Mai 2007 durch den Bundestag und im Juli 2007 durch den Bundesrat bestätigt zu werden.
Die Unternehmenssteuerreform ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten. Eine angegliederte Regelung über die neue Abgeltungssteuer folgte mit einer Gültigkeit seit dem 01.01.2009. Der Versuch, deutsche Standorte für Wirtschaftsunternehmen attraktiver zu machen, sollte hierbei vorrangig durch Steuererleichterungen erreicht werden.

Die Gesamtentlastung für Unternehmen wird langfristig mit mehr als fünf Milliarden Euro angegeben. Praktisch umgesetzt wird dies durch eine Umstrukturierung von Körperschafts- und Gewerbesteuer, in deren Folge Kapitalgesellschaften künftig anstelle von 38,6 Prozent lediglich mit 29,8 Prozent Steuern belastet werden. Mit 28,25 Prozent sinkt der Steuersatz für Personengesellschaften noch darunter.

Das Halbeinkünfteverfahren erlaubte Anlegern bislang, lediglich die Hälfte der Einkünfte aus Kapitalgeschäften der Steuer zu unterziehen. Die degressive Abschreibung ermöglichte die Abschreibung des Anlagevermögens in fallenden Jahresbeträgen, während die Zinsschranke den Betrag der Unternehmenszinsen, die steuerlich geltend gemacht werden können, auf 30 Prozent beschränkt. Weitere Einnahmen resultieren aus den Regelungen zur Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009.

In der Konsequenz werden also vor allem Kapitalgesellschaften mit viel Eigenkapital von der Unternehmenssteuerreform profitieren, wenn sie gleichzeitig wenige Verbindlichkeiten aufweisen. Unternehmen, die mit hohen Mieten, Pachtzahlungen oder Leasingverbindlichkeiten ausgestattet sind, gelten dagegen eher als die Verlierer der Reform.

Ein entscheidender Bestandteil der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die Einführung der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009. Die Steuer betrifft sowohl Kapitalerträge, als auch private Veräußerungsgewinne, unabhängig von gültigen Spekulationsfristen, nach deren Ablauf die Vereinnahmung von Gewinnen in der Vergangenheit zinslos erfolgte.

Die Abgeltungssteuer verändert damit die Rentabilität bestimmter Geldanlagen in erheblichem Maße, da die zusätzliche Belastung bei der Beurteilung der Qualität eines Investments berücksichtigt werden muss. Diese neue Abgabe erfolgt dabei in Form einer Quellensteuer, wird also unmittelbar auf Ebene von Banken und Kreditinstituten erhoben. Diese führen die entsprechenden Steuerbeträge direkt an den Fiskus ab, eine spätere Erwähnung, im Rahmen der persönlichen Steuererklärung, findet nicht mehr statt.

Im Zuge einer Übergangsregelung für das Jahr 2008, hatten Anleger die Möglichkeit, vorhandene Portfolios zu optimieren. Erfolgte eine Geldanlage vor dem Stichtag und wird darüber hinaus vor Verkauf mindestens ein Jahr gehalten, so lösten entsprechende Kursgewinne letztmalig keine Steuerlast aus. Anlegern wurde geraten, die Zeitspanne bis zum 01.01.2009 zu nutzen, um kritische Werte steuerunschädlich aus dem Anlagebestand zu entfernen und durch optimierte Anlagen zu ersetzen.

Kritisch zu betrachten ist darüber hinaus die Pauschalierung der Werbungskosten. Konnten diese bislang in ihrer realen Höhe steuerlich geltend gemacht werden, so gilt seit 2009, dass Werbungskosten lediglich bis zu einer Höhe von 51 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service