Abgeltungssteuer Freibetrag, Abgeltungssteuer Sparerpauschbetrag und die Regelungen seit 2009

Die Abgeltungssteuer wurde zum Januar 2009 eingeführt. Damit ändert sich die Besteuerung der Kapitalerträge grundlegend, so sie für Anleger zahlreiche Neuerungen mit sich bringt. Doch nicht nur die Besteuerung an sich, auch die geltenden Freibeträge werden durch die neue Abgeltungssteuer verändert.
fonds_200x300_1_1_4f3e1bFrüher war es möglich, Erträge aus Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen aus Investmentfonds mit Hilfe eines Freistellungsauftrages freizustellen und diese Erträge steuerfrei zu erhalten. Der Freibetrag lag bei 750 Euro, zusätzlich können noch 51 Euro Werbungskosten geltend gemacht werden. Jeder Person stand so ein Freistellungsauftrag über 801 Euro zur Verfügung, Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Erträge bis zu 1.602 Euro freizustellen.

Gleichzeitig konnten Werbungskosten, die in Zusammenhang mit der Kapitalanlage stehen, also zum Beispiel Verwaltungsgebühren der Vermögensverwaltungen, Beratungshonorare, Depotgebühren etc. separat geltend gemacht werden. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer hat sich hierbei einiges geändert.

Nach wie vor gibt es einen Freibetrag, dieser nennt sich seit 2009 jedoch Sparer-Pauschbetrag.
Seine Höhe bleibt im Vergleich zum Freistellungsauftrag gleich, also weiterhin bei 801 Euro pro Person und 1.602 Euro für Ehepaare.

Allerdings entfällt die Aufteilung nach Freibetrag und Werbungskosten. Somit haben Anleger auch nicht mehr die Möglichkeit, die tatsächlich angefallenen Werbungskosten anzugeben. Übersteigen diese den Pauschbetrag, bleiben sie unberücksichtigt, wodurch die gesamte Rendite einer Anlage betroffen ist.

Dies ist daher vor allem für Menschen mit hohem Vermögen und hierdurch hohen Kosten negativ. Für die meisten Sparer jedoch, die in erster Linie Sparanlagen oder Investmentfonds besitzen, wird sich kaum etwas ändern.

Anleger jedoch, die hohe Beratungshonorare oder hohe Depotgebühren zahlen, sollten sich unter den Anbietern umsehen und ggf. zu einem günstigeren Anbieter wechseln. So können Kosten gespart werden, die sich dann auch auf die Gesamtrendite positiv auswirken können.

 

Weitere Informationen zur neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009:

Ab dem 01.01.2009:
Die Spekulationsfristen und die neue Abgeltungssteuer seit 2009

Ebenfalls von Änderungen betroffen seit dem 01.01.2009:
Das Halbeinkünfteverfahren und die Änderungen seit dem 01.01.2009

Die Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten seit dem 01.01.2009:
Verluste und Verrechnung seit dem 01.01.2009

Persönlicher Steuersatz unter 25 %?
Der persönliche Steuersatz und die Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009