Abgeltungssteuer und Anleihen im Kontext der neuen Regelungen seit dem 01.01.2009

Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere. Sie zeichnen sich durch einen festen Zins sowie eine feste Laufzeit sowie geringen Kursschwankungen aus. Anleihen eignen sich daher vor allem für sicherheitsorientierte Kunden, die sichere Zinserträge generieren wollen.
Der Zins der Anleihen orientiert sich bei Emission an dem zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Zinsniveau. Weiterhin ist die Bonität des Emittenten ausschlaggebend, denn je niedriger diese ist, desto höher ist auch der Zins. Auch die Laufzeit der Anleihe hat einen entscheidenden Einfluss.

In jedem Fall werden Anleihen bei ihrer Emission zu 100% ausgegeben und zu 100% bei Fälligkeit zurückbezahlt. Während der Laufzeit sind jedoch Schwankungen möglich, die vor allem aufgrund des sich ändernden Zinsniveaus entstehen. Aber auch eine Bonitätsänderung des Emittenten kann sich im Kurs der Anleihe widerspiegeln.

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Abgeltungssteuer – Anleihen im Kontext der neuen Regelungen

 

Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer auf Zinsen seit dem 01.01.2009:

Ab dem 01.01.2009 gilt die neue Abgeltungssteuer. Zinsen sind seit dem 01.01.2009 weiterhin voll steuerpflichtig. Der Anleger muss also bei Zinserträgen seit dem 01.01.2009 25 % Abgeltungssteuer zahlen. Sollte der Grenzsteuersatz unter den 25 % der Abgeltungssteuer liegen, so kann die Differenz über die Steuererklärung zurückverlangt werden.

Mehr zum Thema „Mein Steuersatz liegt unter 25%“:
Abgeltungssteuer & Freibetrag

Zinseinkünfte sind somit seit dem 01.01.2009 im Wege der neuen Abgeltungssteuer für diejenigen steuerlich günstiger, die einen persönlichen Steuersatz von über 25 % haben, da mit Zahlung der Abgeltungssteuer die Steuerschuld voll abgegolten ist.

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Abgeltungssteuer & Zinsen

 

Abgeltungssteuer sparen beim Anleihenkauf

Anleger, die einen Steuersatz oberhalb von 25% haben, sparen zukünftig bei der Besteuerung von Zinserträgen, da diese nicht mehr dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Anders sieht es hingegen bei Kursgewinnen aus: Da Anleihen in der Regel eine feste Laufzeit haben, ist die Haltedauer und damit auch die Möglichkeit dauerhaft abgeltungssteuerfreie Kursgewinne zu erzielen begrenzt. Anleger sollten daher abwägen, ob eine Umschichtung in lang laufende Anleihen sinnvoll ist.

Alternativ bietet sich eine Anlage in Rentenfonds und offene Immobilienfonds an: Sie sind in der Laufzeit nicht begrenzt. Bei einem Erwerb vor dem 01.01.2009 können so dauerhaft steuerfreie Kursgewinne erzielt werden, sofern die Fondsanteile mindestens 12 Monate gehalten werden.

Offene Immobilienfonds mit einem hohen Auslandsanteile profitieren zusätzlich von in Deutschland nicht steuerpflichtige Erträge.

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Anleihen – Kapitalanlage Anleihen mit festen Kursgewinnen

Für viele Anleger von Anleihen sind diese Kursveränderungen jedoch weniger interessant, denn sie belassen die Anlage ohnehin für die gesamte Laufzeit im Depot. Kursveränderungen wurden hingegen bei niedrigverzinslichen Anleihen für Menschen interessant, deren Freistellungsvolumen bereits ausgereizt war. Niedrigverzinsliche Anleihen waren, wie der Name schon sagt, immer mit einem Zins ausgestattet, der weit unter dem eigentlichen Marktzins liegt. Durch diese Konstellation lag auch der Kurs der Anleihe weit unter 100%, zum Beispiel bei 94-95%.

Aufgrund des Wesens der Anleihe wurden diese aber auch hier bei Fälligkeit zu 100% zurückgezahlt. Somit konnte der Anleger bereits beim Kauf des Papiers mit festen Kursgewinnen rechnen. Diese Kursgewinne ware zudem, sofern die Anleihe länger als ein Jahr im Depot verwahrt wurde, steuerfrei. Niedrigverzinsliche Anleihen waren somit ein relativ sicheres Steuersparmodell.

Die Zinserträge, die Anleihen abwerfen, konnten per Freistellungsauftrag freigestellt werden. Ist kein Freistellungsauftrag mehr vorhanden, mussten die Zinsen mit 30% Kapitalertragssteuer sowie 5,5% Soli versteuert werden. Eine Angabe in der Einkommenssteuererklärung war obendrein auch noch nötig.

 

Abgeltungssteuer – Anleihen und die Besteuerung seit dem 01.01.2009 im Überblick

Die Abgeltungssteuer auf Anleihen, die 2009 in Deutschland eingeführt wurde, veränderte speziell die Besteuerung von Anleihen. Die Zinserträge müssen seit 2009 nicht mehr mit der Kapitalertragssteuer, sondern mit der pauschalen Abgeltungssteuer versteuert werden.

Diese liegt bei 25%, zuzüglich wird noch 5,5% Solidaritätszuschlag berechnet. Eine Angabe über die Einkommenssteuererklärung ist hingegen nicht mehr nötig. Somit ergibt sich durch die Abgeltungssteuer im Bezug auf die Zinserträge ein Vorteil, denn diese werden nun nur noch mit ca. 28% versteuert. Für alle Menschen, deren persönlicher Steuersatz diese 28% übersteigt, ein echter Vorteil.

Eine weitere Veränderung betrifft aber auch die Kursgewinne der Anleihen. Diese sind seit 2009 nicht mehr steuerfrei, denn die Spekulationsfrist von einem Jahr wurde abgeschafft. Somit müssen Anleger erzielte Gewinne ebenfalls pauschal mit 25% versteuern. Dies kappt natürlich das Interesse an niedrigverzinslichen Anleihen, denn deren Steuervorteil existiert seit 2009 nicht mehr.

 

Abgeltungssteuer sparen beim Anleihenkauf

Anleger, die einen Steuersatz oberhalb von 25% haben, sparen zukünftig bei der Besteuerung von Zinserträgen, da diese nicht mehr dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Anders sieht es hingegen bei Kursgewinnen aus: Da Anleihen in der Regel eine feste Laufzeit haben, ist die Haltedauer und damit auch die Möglichkeit dauerhaft abgeltungssteuerfreie Kursgewinne zu erzielen begrenzt. Anleger sollten daher abwägen, ob eine Umschichtung in lang laufende Anleihen sinnvoll ist.

 

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Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service