Abgeltungssteuer – Steuersatz und die persönliche Besteuerung seit dem 01.01.2009

Bis ins Jahr 2008 wurden Kapitalerträge sehr unterschiedlich besteuert. So mussten Anleger für Zinserträge 30% Kapitalertragssteuer bezahlen, Dividendenerträge mussten sogar nur zur Hälfte besteuert werden.
Dies alles stellte bisher aber nur eine Steuervorauszahlung dar, denn die Erträge mussten trotz dessen noch in der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz, der bis zu 42% betragen kann, versteuert werden.

Im Gegensatz hierzu erhielten aber Steuerpflichtige mit einem nur geringen Steuersatz die zu viel gezahlten Steuern zurück. Ein besonderer Vorteil der Rechtssprechung war die Steuerfreiheit der Kursgewinne, die nämlich nach der so genannten Spekulationsfrist von einem Jahr generell steuerfrei waren. Lediglich unterjährige Kursgewinne mussten, sofern sie den Freibetrag von 512 Euro überstiegen, versteuert werden.

Dies alles änderte sich ab dem Jahr 2009, denn dann wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Mit ihr wurde die Besteuerung der Kapitalerträge vereinfacht und somit übersichtlicher. Pauschal werden für alle Erträge, also sowohl für Zinsen wie auch für Dividenden und sogar für Kursgewinne 25% Abgeltungssteuer veranschlagt. Hinzu kommen noch 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer, wenn der Anleger Mitglied der Kirche ist.

Diese Steuer wird seit 2009 direkt an der Quelle, also von der Bank, einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Eine nochmalige Angabe über die Einkommenssteuererklärung soll dann entfallen und somit den Bearbeitungsaufwand für die Finanzbehörden reduzieren.

Besonders Anleger, deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt, profitierenn von der Abgeltungssteuer, denn sie müssen zumindest bei Zinserträgen, geringere Steuern bezahlen. Der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens sowie die Besteuerung der Kursgewinne trifft sie jedoch ebenfalls. Allerdings müssen sie bei unterjährigen Kursgewinnen diese nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern ebenfalls nur mit 25% versteuern. Der Freibetrag von bisher 512 Euro entfällt jedoch auch.

fonds_200x300_1_1_4f3e1bMenschen hingegen, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, also Geringverdiener, Rentner und Familien, werden benachteiligt, denn sie müssen einen höheren Steuersatz bezahlen. Um diese Personengruppe jedoch zu fördern, hat die Bundesregierung die so genannte Veranlagungsoption geschaffen.

So ist es möglich, dass diese Personen die Höhe der bereits gezahlten Abgeltungssteuer über die Einkommenssteuererklärung angeben und die Differenz aus persönlichem Steuersatz und Abgeltungssteuer erstattet bekommen.

Um die zu viel gezahlten Steuern geltend zu machen, erhält jeder Anleger, der Steuern bezahlen musste, wie bisher auch eine Steuerbescheinigung, die dann über die Einkommenssteuererklärung angegeben werden muss.

 

Weitere Informationen zur neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009:

Ab dem 01.01.2009:
Die Spekulationsfristen und die neue Abgeltungssteuer seit 2009

Ebenfalls von Änderungen betroffen seit dem 01.01.2009:
Das Halbeinkünfteverfahren und die Änderungen seit dem 01.01.2009

Abgeltungssteuer und Freibeträge seit 2009:
Die Freibeträge seit dem 01.01.2009
Die Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten seit dem 01.01.2009:
Verluste und Verrechnung seit dem 01.01.2009
Dachfonds in der Steuererklärung