Abgeltungssteuer Eckpunkte seit dem 01.01.2009 und die Änderungen im Überblick
Abgeltungssteuer – Eckpunkte der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009
Mit Beginn des Jahres 2009 wird die Abgeltungssteuer eingeführt, die dann die Versteuerung von Kapitalerträgen deutlich vereinfachen soll. Bisher werden Zins- und Dividendenerträge sowie Veräußerungsgewinne mit unterschiedlichen Steuersätzen belegt, was zu hohem Bearbeitungsaufwand der Finanzbehörden und zu Unklarheiten bei den Anlegern führte.
Die Abgeltungssteuer wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform verabschiedet, die bereits 2008 in Kraft tritt. Mit ihr soll zum Beispiel der Steuersatz für Unternehmen in Deutschland sinken, um den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen. Zudem soll die Reform die Planungssicherheit der Firmen verbessern.
Mehr zur gesetzlichen Grundlage der Abgeltungssteuer 2009:
Die Unternehmenssteuerreform 2008
Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden Kapitaleinkünfte und Kapitalerträge künftig einheitlich mit 25% versteuert. Durch die Zahlung des Betrages gilt die Versteuerung als abgegolten, eine nochmalige Angabe im Rahmen der Einkommenssteuererklärung ist somit nicht mehr notwendig. Die Abgeltungssteuer gilt sowohl für Zinseinkünfte wie auch für Dividenden und Spekulationsgewinne aus Wertpapieren. Durch die neue Rechtssprechung ergeben sich zudem einige wichtige Änderungen.
Die Besteuerung von Kapitalanlagen und Erträgen seit dem 01.01.2009:
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Überblick
So entfällt zum einen das Halbeinkünfteverfahren auf Dividenden, wodurch diese Erträge bisher nur zur Hälfte versteuert werden mussten. Zum anderen wird die Spekulationsfrist von 12 Monaten ebenso gestrichen wie die Freigrenze von 512 Euro pro Person. Somit müssen seit 2009 alle Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere, in voller Höhe versteuert werden.
Die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens zum 01.01.2009:
Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 und die Regelungen zum Halbeinkünfteverfahren
Änderungen zur Spekulationsfrist im Überblick:
Die Neuregelung zu den Spekulationsfristen seit dem 01.01.2009
Von der Abgeltungssteuer sind alle Kapitalanleger und Sparer gleichermaßen betroffen. Allerdings genießen vor allem Menschen, deren Freistellungsvolumen bisher schon ausgeschöpft war, steuerliche Vorteile. So mussten diese Zinserträge bisher mit 30% Kapitalertragssteuer versteuern, sofern Kursgewinne innerhalb eines Jahres erzielt wurden, die die Freigrenze überschritten, wurden diese mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45% belegt.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer verringert sich also die steuerliche Belastung für diese Menschen. Für Personen, deren Freistellungsvolumen nicht überschritten wird, ändert sich hingegen nichts. Die Abgeltungssteuer wurde von der Regierung pauschal mit 25% festgelegt. Zuzüglich zu diesem Betrag müssen weiterhin 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuern bezahlt werden. Der Gesamtbetrag der Abzüge beläuft sich aus diesem Grund auf ca. 28%.
Ab dem 01.01.2009 zu beachten:
Der persönliche Steuersatz und die Regelungen der neuen Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer Eckpunkte seit dem 01.01.2009 – Die Besteuerung im Einzelnen:
Von der Abgeltungssteuer besonders betroffen sind Wertpapieranlagen, und hier vor allem Aktien und Investmentfonds, da Kursgewinne hier den größten Anteil an der Gesamtrendite ausmachen. Die aus diesen Anlagen erzielten Kursgewinne müssen Anleger künftig in vollem Umfang versteuern, was vor allem langfristig orientierte Kunden trifft.
Weiterhin werden die Dividenden bei Aktien und die Ausschüttungen bei Aktienfonds, die ja ebenfalls aus Dividenden stammen, künftig mit dem Gesamtbetrag steuerpflichtig. Bisher mussten diese nur zur Hälfte angesetzt werden.
Für Wertpapiere, die bereits vor dem 31.12.2008 erworben werden, wird ein Bestandsschutz gewährt. Somit wird bei ihnen noch die alte Steuerrechtssprechung angewendet. Investmentfonds müssen noch einen weiteren Nachteil hinnehmen. So waren die Umschichtungen, die ein Fondsmanager innerhalb eines Investmentfonds vornahm, bisher von der Spekulationssteuer ausgenommen, auch wenn zwischen Kauf und Verkauf des Wertpapiers weniger als ein Jahr lag.
Ab 2009 müssen dann auch diese Gewinne versteuert werden, was sich negativ auf die Gesamtrendite auswirken wird. Auch Zertifikate sind von der neuen Abgeltungssteuer betroffen, und zwar in Form von Ausschüttungen und Kursgewinnen. Für sie gilt zudem nur ein eingeschränkter Bestandsschutz. So werden Zertifikate nur noch nach altem Recht versteuert, wenn diese vor dem 14.03.2008 gekauft werden.
Zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer werden sowohl Renten- und Lebensversicherungen wie auch die staatlichen Altersvorsorgeprodukte Riester- und Rürup-Rente zählen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist es bereits jetzt schon Praxis, dass die Erträge hieraus, sofern die Versicherung 12 Jahre bestand und erst mit dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, nur zur Hälfte ihres Ertragsanteils versteuert werden. Dies bleibt auch im Rahmen der Abgeltungssteuer erhalten.
Bei Riester- und Rürup-Rente Verträgen wird während der Einzahlungsphase sogar vollständig auf eine Besteuerung verzichtet. Diese fällt erst im Rentenalter mit dem dann geltenden, geringeren persönlichen Steuersatz an.
Bei der Betrachtung der geschlossenen Fonds wird erkennbar, dass sich hier kaum Änderungen ergeben, allerdings muss je nach Anlage unterschieden werden. So sind geschlossene Immobilienfonds kaum betroffen, da Mieterträge hier Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind, die nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Gleichzeitig bleibt die 10jährige Spekulationsfrist auf Immobilien erhalten.
Auch bei Schiffs- und Containerfonds gibt es kaum steuerliche Änderungen, denn da diese Fonds meist als unternehmerische Beteiligungen konzipiert sind, werden vornehmlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
Verlierer sind in diesem Bereich ganz klar vermögensverwaltende Private Equity Fonds, denn diese müssen die Veräußerungsgewinne nun zu 25% versteuern. Auch Gewinne, die innerhalb des Fonds durch Verkäufe von Unternehmen erzielt werden, unterliegen der Versteuerung. Nur bei Gewinnen aus gewerblichen Fonds gibt es keine Änderung.
Strategien zur Vermeidung der Abgeltungssteuer – Abgeltungssteuer sparen mit dem richtigen Produkt
Da die Abgeltungssteuer große Auswirkungen auf die verschiedenen Kapitalanlagen hat, suchen viele Anleger nach Möglichkeiten, ihr zu entgehen. So sind zum Beispiel Anlagen in Dachfonds eine geeignete Variante. Bei ihnen müssen zwar, sofern der Kauf der Fondsanteile seit dem 01.01.2009 erfolgte, die erzielten Kursgewinne versteuert werden. Da der Fonds jedoch in Investmentfonds und nicht direkt in Wertpapiere investiert, bleiben Kursgewinne auf Fondsebene steuerfrei.
Zu den weiteren Gewinnern zählen Versicherungen wie Lebens- und Rentenversicherungen, wie oben bereits beschrieben, denn diese werden nach dem Ertragsanteil besteuert, der nach zwölfjähriger Laufzeit sowie bei einerAuszahlung ab dem 60. Lebensjahr nur zur Hälfte besteuert wird.
Ebenso interessant werden ab Einführung der Abgeltungssteuer fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, da diese Umschichtungen auf Fondsebene vornehmen können, ohne dass der Kunde Ausgabeaufschläge oder Abgeltungssteuer bezahlen muss.
Auch die Rürup- sowie die Riester-Rente werden von der Abgeltungssteuer nicht erfasst, da bei ihnen während der Laufzeit keine Besteuerung der Erträge erfolgt.
Abgeltungssteuer und die Sparmöglichkeiten seit dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer sparen leicht gemacht
Abgeltungssteuer vermeiden mit der Dachfondslösung:
Die Dachfondslösung zur Vermeidung und Umgehung der Abgeltungssteuer
Mit Lebensversicherungen der neuen Abgeltungssteuer entgegentreten:
Die neue Abgeltungssteuer und der Ausweg über Lebensversicherungsangebote