Abgeltungssteuer – Werbungskosten im Zeichen der neuen Abgeltungssteuer 2009

Wenn Anleger bei ihrer Bank Kapitalanlagen erwerben, fallen hierfür immer wieder auch Gebühren an. Die Aufwendungen, die für den Kauf, die Sicherung oder die Erhaltung der Anlage an die Bank gezahlt werden, konnten Anleger grundsätzlich den Einnahmen gegenrechnen, denn in Deutschland gibt es das so genannte Nettoprinzip.
fonds_200x300_1_1_4f3e1bDiese Werbungskosten konnten entweder über den Freistellungsauftrag, in dem ein pauschaler Werbungskostenansatz von 51 Euro enthalten war, oder aber in ihrer tatsächlichen Höhe geltend gemacht werden.

Vor allem Anleger, die hohe Beträge in Fonds, Wertpapiere oder gar in Vermögensverwaltungen angelegt hatten, konnten so ihre gesamten Werbungskosten, die aus Beraterhonoraren, Depotgebühren, Fachliteratur oder aus Reisen zu den Hauptversammlungen entstanden sind, geltend machen und ihre Einkünfte somit steuerlich reduzieren, wodurch eine geringere Steuerlast fällig wurde.

Ab 2009 jedoch, mit Einführung der Abgeltungssteuer, können die mit einer Kapitalanlage in Verbindung stehenden Werbungskosten nicht mehr in voller Höhe geltend gemacht werden. Vielmehr wurden von der Regierung der bisher geltende Freibetrag von 750 Euro sowie der Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro zum Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Er beträgt seit 2009 für Ledige 801 Euro, für Ehepaare 1.602 Euro.

Alle diesen Betrag übersteigenden Einkünfte sind seit 2009 mit dem pauschalen Abgeltungssatz von 25% belegt. Durch diese Regelung sind vor allem Menschen mit hohem Vermögen benachteiligt, denn diese müssen oft hohe Kosten für ihr Kapital investieren, die nun jedoch nicht mehr abzugsfähig sind. Gerade die Kosten für Vermögensverwaltungen, die bei bis zu 3% des Anlagebetrages pro Jahr anfallen können, sind hier ein großer Posten.

Auf der anderen Seite müssen diese Anleger ihre Kapitaleinkünfte nicht mehr mit den persönlichen Steuersatz, der bei bis zu 45% liegen kann, versteuern, sondern nur noch mit 25%. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Nachteil der nicht mehr abzugsfähigen Werbungskosten hierdurch ausgeglichen.

Um Kosten zu sparen, sollten Anleger daher die Konditionen der Banken vergleichen, und zwar nicht nur im Bezug auf die Zinsen, sondern auch im Bereich der Kosten. Vor allem der Wertpapierkredit wird durch den Wegfall der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten an Attraktivität verlieren, denn seine Zinsen waren bisher in voller Höhe abzugsfähig.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service