Abgeltungssteuer – Dachfonds und die Vermeidung der Abgeltungssteuer durch Dachfonds

Seit dem 01.01.2009 gibt es in Deutschland eine neue Steuer, welche die bisherige Kapitalertragssteuer ersetzt hat, jedoch einen etwas anderen Geltungsbereich haben wird – die Abgeltungsteuer.
Die Abgeltungsteuer trifft alle Kapitalanleger, denn sie wird als Quellensteuer direkt beim Erlangen von Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen oder anderen Erträgen einbehalten. Die Abgeltungsteuer ist dabei unabhängig von einer etwaigen Spekulationsfrist sein.

Eine 12-Monats-Regelung gibt es also seit dem 01.01.2009 nicht mehr. Für Privatanleger gibt es jedoch eine Möglichkeit, die neue Abgeltungsteuer zu umgehen – die Anlage in Dachfonds. Warum dies für viele Menschen eine interessante Möglichkeit sein kann, zeigt das folgende Beispiel:

Nehmen wir an, ein Kapitalanleger managet sein Fondsdepot sehr aktiv, er reagiert also auf gute und auch auf schlechte Börsenzeiten durch entsprechende Umschichtungen in seinem Depot. Bisher musste dieser Anleger nur darauf achten, dass er seine Positionen länger als 12 Monate gehalten hat denn nur dann waren die Erträge steuerfrei (Spekulationsfrist).

Nach der neuen Gesetzgebung ist es so, dass diese Person bei jeder Umschichtung des Depots auf die anfallenden Gewinne Abgeltungsteuer würde bezahlen müssen, egal ob das Geld sofort an anderer Stelle wieder investiert wird oder nicht. Die Abgeltungsteuer ist dabei auch noch ziemlich hoch, 25%, zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer, maximal 28%.

 

Informationen zur gesetzlichen Grundlage:
Unternehmenssteuerreform als Abgeltungssteuer Gesetz

 

Abgeltungssteuer vermeiden: Mit Investitionen in Dachfonds Abgeltungssteuer sparen

Ein sehr probates Mittel, die Abgeltungsteuer zu umgehen, ist, z.B. für die Person aus unserem Beispiel, die Kapitalanlage in so genannten Dachfonds. Ein Dachfonds ist ein Fonds der seinerseits ebenfalls ins Fonds investiert, also durchaus die Möglichkeit hat, sich jeder Börsensituation entsprechend anzupassen.

Wenn das Fondsmanagement nun aber beschließt, eine bestimmte Position zu schließen, müsste sie, so gebietet es die Logik, auch Abgeltungsteuer bezahlen. Dem ist aber nicht so. Weil die Umschichtung nicht direkt den Privatanleger betrifft und ihm Gewinne beschert, sind alle Umschichtungen eines Dachfonds von der Abgeltungsteuer befreit.

Gerade Kapitalanleger, die vor dem 01.01.2009 ihr Geld in einen Dachfonds investieren, profitieren ungemein von diesem Effekt. Sie fallen während der gesamten Laufzeit ihrer Anlage in die so genannte „Altfallregelung“ und müssen somit auch bei einem Verkauf ihrer Dachfondsanteile keine Abgeltungsteuer bezahlen. Auf diese Weise ist es z.B. Möglich, eine absolut steuerfreie Altersvorsorge zu betreiben.

 

Mehr zum Thema „Dachfonds“:
Was versteht man unter der Bezeichnung „Dachfonds“?

 

Dachfonds zur Vermeidung der Abgeltungssteuer:

Alles Wissenswerte über die Kapitalanlage in Dachfonds:
Dachfonds Basiswissen

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Zum Fondsinformationsportal:
Fonds-Informationen

 

Denkbar wäre, dass man die Investition in Dachfonds um spekulative „Satelliten-Fonds“ (z. B. Branchenfonds oder Emerging Markets Fonds) ergänzt, um interessante Anlagechancen zusätzlich zu nutzen. Möchte man diese vorzeitig veräußern bleibt die Hauptsparkomponente in Form der Dachfonds weiterhin steuerfrei.

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Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009:

Die Besteuerung von Investmentfonds seit 2009:
Investmentfonds, Dividenden und die Abgeltungssteuer

Erträge aus Aktien und Aktienfonds:
Die Abgeltungssteuer auf Aktien und Aktienfonds

Immobilien und Immobilienfonds im Kontext der Abgeltungssteuer:
Immobilienfonds und deren Besteuerung seit dem 01.01.2009

Dachfonds zur Umgehung der neuen Abgeltungssteuer 2009:
Clever investieren in Dachfonds

Übergangsregelungen für Zertifikate beachten!
Zertifikate und Finanzinnovationen seit dem 01.01.2009

Mit Lebensversicherungen Abgeltungssteuer sparen:
Lebensversicherungen und die Situation seit dem 01.01.2009

Zinsen und Zinserträge seit dem 01.01.2009:
Die Besteuerung von Zinsen und Zinserträgen seit dem 01.01.2009