Abgeltungssteuer & Leasingfonds im Zuge der neuen Abgeltungssteuer seit 2009

Leasing wird heute immer beliebter. Hierdurch ist es zum einen möglich, neuwertige Waren zu nutzen, ohne diese selbst erwerben zu müssen. Nicht nur Privatmenschen nutzen daher die Form des Leasings, zum Beispiel für Autos, sondern auch viele Unternehmen nutzen diese Finanzierungsform.

Für Unternehmen hat das Leasing zudem den Vorteil, dass sie selbst keinen großen Liquiditätsaufwand haben, die Leasingraten können zudem steuerlich abgesetzt werden. Der Wunsch nach Eigentum ist oftmals ohnehin nicht vorhanden, da die geleasten Gegenstände nach Ablauf der Leasingzeit durch modernere eingetauscht werden können.
Leasingfonds selbst bieten Anlegern somit die Möglichkeit, sich an diesem Wachstumsmarkt zu beteiligen, und dies durch den Einsatz von nur kleinen Summen. Oftmals ist ein Investment bereits ab 5.000 – 10.000 Euro möglich.

Die Investitionspalette der Leasingsfonds reicht von Immobilien über Container bis hin zu Flugzeugen und Schiffen. Je nach Anlageobjekt richtet sich auf die Laufzeit dieser Fonds, die zwischen 5-15 Jahre betragen kann.
Die Erträge eines Leasingsfonds werden in erster Linie durch die Einnahmen der Leasingnehmer erzielt.

Anleger sollten in diesem Bereich beachten, dass der Leasingnehmer möglichst solvent ist und der Vertrag mit ihm langfristig abgeschlossen wurde, denn dies gibt Planungssicherheit. Weiterhin wird der Leasinggegenstand am Ende der Fondslaufzeit verkauft, was zusätzliche Erträge bringt. Die Renditen von Leasingfonds liegen durchschnittlich pro Jahr bei 7-10%.

Diese Erträge sind durch das Konzept des geschlossenen Fonds Einnahmen aus Gewerbebetrieb, denn der Anleger wird hier Mitunternehmer. Durch diese Konstellation ist es aber auch möglich, Anfangsverluste in vollem Umfang anrechnen zu können, wodurch zumindest in den ersten Jahren die zu versteuernden Erträge gering gehalten werden können.

 

Abgeltungssteuer – Leasingfonds und die Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009

Auch mit Einführung der Abgeltungssteuer in Januar 2009 hat sich an der Besteuerung der Leasingfonds nicht viel ändern, denn die Abgeltungssteuer betrifft in erster Linie Kapitalerträge, die ja bei Leasingfonds nicht erzielt werden.

Somit können Anleger ihre Erträge weiterhin im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung angeben, etwaige Verluste gegenrechnen und die Differenz hieraus mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Die Abgeltungssteuer wird hier nicht angewendet.

Somit sind Leasingfonds für alle Anleger interessant, die der Abgeltungssteuer entgehen wollen, die regelmäßige Erträge wünschen und die eine Alternative zum Festgeld oder zum festverzinslichen Wertpapier suchen. Allerdings muss in jedem Fall die oftmals lange Laufzeit beachtet werden, denn Verkäufe der Fondsanteile vor Laufzeitende sind bei Leasingfonds ebenso wie bei anderen geschlossenen Fonds ausgeschlossen.

 

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Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service