Abgeltungssteuer – Halbeinkünfteverfahren entfällt zum 01.01.2009

Die Abgeltungssteuer ist nun eine beschlossene Sache. Die Einführung der Abgeltungssteuer seit Januar 2009 bringt viele Veränderungen für Anleger mit sich. Leider wirkt sich die Abgeltungssteuer negativ im Bereich der Kapitalerträge – wie Zinsen und Dividenden – aus.

 

fonds_200x300_1_1_4f3e1bAb Januar fällt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren nämlich zugunsten der Abgeltungssteuer. Beim Halbeinkünfteverfahren wurde bei Dividenden bisher nur die Hälfte der Erträge versteuert. Ab Januar 2009 nun unterliegen auch diese Einkünfte der Abgeltungssteuer und müssen damit in vollem Umfang versteuert werden.

Auch Kursgewinne aus Wertpapieren sind dann der vollen Versteuerung unterworfen, denn die Spekulationsfrist von einem Jahr fällt auch mit Einführung der Abgeltungssteuer. Alle Wertpapiere und Fondsanteile, die ab dem 1. Januar 2009 gekauft werden, unterliegen der vollen Abgeltungssteuer, die generell mit 25% angesetzt ist. Vorteile ergeben sich möglicherweise für Anleger mit extrem hohem Einkommen, die ihre Erträge – wie alle Anleger – unter dem Halbeinkünfteverfahren bisher über die Steuererklärung und der Maßgabe des persönlichen Steuersatzes versteuerten.

Hier wird bis zum 31. Dezember 2008 der Steuersatz zugrunde gelegt, dem der Steuerpflichtige unterliegt. Mit der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens werden nun alle Anleger, egal ob hoch oder niedrig im Steuersatz eingestuft und egal ob Arbeiter oder leitender Angestellter mit einem Steuersatz von 25 % hinsichtlich ihrer Erträge steuerpflichtig – völlig unabhängig vom Einkommenssteuersatz.

Personen, die bisher sehr geringe Einkünfte hatten oder einem Steuersatz von deutlich weniger als 30 % unterlagen, müssen nun tiefer in die Tasche ihrer Zinserträge greifen. Grundsätzlich unterliegen damit ab Januar 2009 alle Anleger, vom Klein- bis zum Großaktionär einem einheitlichen Steuersatz, was für einen großen Personenkreis den Abschied vom Halbeinkünfteverfahren finanziell sehr schmerzlich werden lässt.

 

Weitere Informationen zur neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009:

Ab dem 01.01.2009:
Die Spekulationsfristen und die neue Abgeltungssteuer seit 2009

Abgeltungssteuer und Freibeträge seit 2009:
Die Freibeträge seit dem 01.01.2009

Die Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten seit dem 01.01.2009:
Verluste und Verrechnung seit dem 01.01.2009

Persönlicher Steuersatz unter 25 %?
Der persönliche Steuersatz und die Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009