Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und die steuerliche Behandlung seit dem 01.01.2009

Die Unternehmenssteuerreform 2008 regelt in Bezug auf die Abgeltungssteuer, dass diese auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und private Veräußerungen in Ansatz zu bringen ist. In Bezug auf Kapitalerträge schließt Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes hierbei eindeutig Zinsen, Dividenden, Erträge aus Zertifikaten und Investmentfonds ein. Eingeschränkte Gültigkeit besteht in Bezug auf die Veräußerung von Immobilien, sowie ein Engagement in Immobilienfonds.
Keine Anwendung findet sie hingegen in Bezug auf geschlossene Fonds und Gewinne aus Devisengeschäften, welche nach wie vor zum individuellen Einkommenssteuersatz veranlagt werden. In Bezug auf Kapitalerträge beträgt die Abgeltungssteuer 25%, wobei der Solidaritätszuschlag noch hinzugerechnet wird. Besteht zusätzlich die Angehörigkeit zu einer der Amtskirchen, so ist der jeweilige Kirchensteuersatz ebenfalls hinzu zu rechnen, wobei die Gesamtabgabe 28% nicht übersteigt.

Da es bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer handelt, werden die entsprechenden Steuerbeträge unmittelbar durch die Banken und Sparkassen abgeführt. Hierzu können Freistellungsaufträge erteilt werden, in Bezug auf den neuen Pauschalbetrag für Sparer, in Höhe von 801 Euro.

Da dieser bereits eine Pauschale der Werbungskosten in Höhe von 51 Euro beinhaltet, können keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden. Bei den Banken wird künftig eine Fixierung von unterjährig erfolgten Verlusten geführt. Dieser Gesamtverlustbetrag wird mit dem Freistellungsauftrag addiert, erst wenn beide Beträge durch erzielte Gewinne überschritten werden, führt das Geldinstitut Abgeltungssteuern für den jeweiligen Kunden ab.

 

Informationen zu den Werbungskosten und Freibeträgen:
Der Abgeltungssteuer Freibetrag seit dem 01.01.2009

 

Kombinierte Gewinn- und Verlustrechnungen aus Aktivitäten bei verschiedenen Banken sind im automatisierten Verfahren nicht möglich. Entsprechende Ausgleiche können erst im Rahmen der persönlichen Steuererklärung vorgenommen werden.

Verluste im Rahmen von Kapitalanlagen können auch künftig, allerdings mit einer Reihe von Einschränkungen, geltend gemacht werden. Hierzu wird zunächst zwischen Altverlusten und Verlusten, die nach 2009 entstanden sind unterschieden. Altverluste konnten nur bis zum Jahr 2013 mit Kapitalerträgen verrechnet werden.

Über 2013 hinaus werden Altverluste dann nur noch mit Veräußerungsgewinnen verrechnet. Im Übrigen gilt, dass Verluste, die innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist entstanden und die im Steuerbescheid enthalten sind, in die Zukunft vorgetragen werden können und zwar beliebig lange. Die Anrechnung in Bezug auf die Vergangenheit beschränkt sich auf ein Jahr.

Insgesamt sorgt ein Veranlagungswahlrecht dafür, dass Anleger mit niedrigen Steuersätzen sich nach wie vor zu den vorherigen Bestimmungen veranlagen lassen können. Hiermit wird verhindert, dass die Abgeltungssteuer in besonderem Maße Anleger begünstigt, die zum Spitzensteuersatz veranlagt werden und für die eine pauschale Versteuerung von Kapitalerträgen mit maximal 28% eine Verbesserung zur bisherigen Praxis bedeutet.

Allerdings fiel im gleichen Zuge das bisherige Halbeinkünfteverfahren weg, das besagte, dass von erzielten Kapitalerträgen lediglich 50% angegeben werden mussten.

 

Gewinne und Verluste verrechnen:
Die Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten seit dem 01.01.2009
Änderungen seit dem 01.01.2009:
Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfristen seit dem 01.01.2009

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009:

Die Besteuerung von Investmentfonds seit 2009:
Investmentfonds, Dividenden und die Abgeltungssteuer

Erträge aus Aktien und Aktienfonds:
Die Abgeltungssteuer auf Aktien und Aktienfonds

Immobilien und Immobilienfonds im Kontext der Abgeltungssteuer:
Immobilienfonds und deren Besteuerung seit dem 01.01.2009

Dachfonds zur Umgehung der neuen Abgeltungssteuer 2009:
Clever investieren in Dachfonds

Übergangsregelungen für Zertifikate beachten!
Zertifikate und Finanzinnovationen seit dem 01.01.2009

Mit Lebensversicherungen Abgeltungssteuer sparen:
Lebensversicherungen und die Situation seit dem 01.01.2009

Zinsen und Zinserträge seit dem 01.01.2009:
Die Besteuerung von Zinsen und Zinserträgen seit dem 01.01.2009