Abgeltungssteuer – Sparplan und Sparpläne im Blickfeld der neuen Abgeltungssteuer 2009

Banksparpläne sind bei konservativen Sparern sehr beliebt, denn sie bieten eine feste Verzinsung sowie keinerlei Kursschwankungen. Somit kann der Anleger bereits bei Abschluss des Vertrages seine spätere Auszahlungssumme berechnen.
Was ist nachteilig beim Abgeltungssteuer Sparplan? Oder was ist nachteilig bei Banksparplänen im Allgemeinen? Banksparplänen wird ihre fehlende Flexibilität zum Verhängnis, denn sowohl Zuzahlungen wie auch Verfügungen sind während der Laufzeit nicht möglich. Weiterhin bestehen mitunter monatelange Kündigungsfristen.

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Banksparplan und Sparpläne im Überblick – Verzinsung und weitere Informationen im Überblick

Die Verzinsung von Banksparplänen erfolgt in der Regel in zwei Teilen. So sind die Verträge meist mit einer Grundverzinsung ausgestattet, die je nach Marktlage bei 1,5-2,0% p.a. liegt. Die Zinsen, die hier verdient werden, werden immer per Jahresende auf den Vertrag gezahlt und liefern so Zinseszinsen.

Für jedes Jahr, dass der Sparer seinen Vertrag länger bespart, erhält er zusätzlich noch einen Bonus. Dieser wird entweder ebenfalls in jedem Jahr mit auf den Vertrag bezahlt oder erst bei Kündigung bzw. Ablauf des Sparplanes in einer Summe ausgezahlt.

Sparpläne erzielen generell Einnahmen aus Kapitalvermögen, und zwar in Form von Zinserträgen. Auch der gezahlte Bonus ist ein Zinsertrag. Die Versteuerung dieser Erträge erfolgt immer erst bei Zinszahlung. Die Besteuerung der Grundverzinsung wird also jedes Jahr per Jahresende, wenn die Zinsen auf den Vertrag ausgezahlt werden, berechnet.

 

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Gleiches galt für den jährlichen Bonus, der ausgezahlt wurde. Auch der Bonus am Laufzeitende musste versteuert werden, und zwar in einer Summe. In jedem Fall wurden diese Zinserträge mit 30% Kapitalertragssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag belegt. Insgesamt ergab sich so eine Belastung von ca. 32%.

Da diese Zinszahlung jedoch nur eine Vorauszahlung waren, mussten die verdienten Zinsen ebenfalls in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Jeder Anleger hatte jedoch die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu stellen. Er kann bis zu einer Höhe von 801 Euro bei Singles bzw. 1.602 Euro bei Ehepartnern bei der Bank, bei der der Sparplan abgeschlossen wurde, gestellt werden. In Höhe des Freistellungsauftrages fallen dann keine Steuern an.

Sofern der Bonus jedoch erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird, kann der Freistellungsauftrag für diese hohe Summe eventuell nicht ausreichen, die Zinsen müssten dann versteuert werden. Auch mit Einführung der Abgeltungssteuer wird sich bei Banksparplänen nichts Wesentliches ändern.

So müssen die Zinsen seit 2009 weiterhin versteuert werden, und zwar mit 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlags sowie ggf. Kirchensteuer. Insgesamt ergibt sich eine Steuerbelastung von ca. 28%, dies sind 4% weniger als bei der aktuellen Rechtssprechung.

Ein Vorteil für alle Kunden, deren Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist. Auch ist mit der Abgeltungssteuer, wie der Name schon sagt, die Steuerlast insgesamt abgegolten, die Angabe im Rahmen der Einkommenssteuererklärung kann sich der Anleger sparen. Weiterhin bleibt der Freistellungsauftrag bestehen, er nennt sich seit 2009 jedoch Sparer-Pauschbetrag. Die Summen bleiben konstant.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service