Abgeltungssteuer – Zertifikate und die steuerliche Behandlung von Zertifikaten seit 2009

Innerhalb der gängigen Anlageformen nehmen Zertifikate und Finanzinnovationen eine Sonderstellung ein. Unter einem Zertifikat, erstmalig im Jahr 1989 von einer Bank emittiert, versteht man eine Anleihe, bzw. eine Schuldverschreibung, wodurch es zu der Gruppe der Derivate gerechnet wird. Der Vertrieb erfolgt vorrangig in direkter Form.
Das Zertifikat gilt als Papier mit verhältnismäßig großem Risiko für den Anleger, da weder eine feste Verzinsung, noch eine garantierte Rückzahlungsquote nach Ablauf der Laufzeit garantiert wird.

Unter Finanzinnovationen werden am Anlagemarkt Papiere zusammengefasst, deren steuerpflichtige Zinsen in steuerfreie Kursgewinne umdeklariert werden. Diese Papiere tauchten ab 1994 am deutschen Anlagemarkt auf. Wertpapiere gelten dann als Finanzinnovationen, wenn sie entweder mit einem variablen Zinssatz verbunden sind, oder wenn das Disagio bei der Erstausgabe die durch das Gesetz festgelegte Bandbreite übersteigt. Somit zählt das so genannte Garantie-Zertifikat zu den Finanzinnovationen.

Bemühten sich die mit Zertifikaten handelten Anbieter im Vorfeld der Unternehmenssteuerreform um Papiere, die dazu geeignet gewesen wären, die Abgeltungssteuer zu umgehen, so wurden die Regelungen für diese Anlageformen noch recht kurzfristig ergänzt und zwar in Bezug auf die Regelungen für Investments, die vor dem 31.12.2008 angeschafft wurden. So unterliegt ein Zertifikat, welches nach dem 15.03.2007 erworben wurde, bereits im Vorfeld der neuen Abgeltungssteuer und wird damit gegenüber anderen Anlageformen benachteiligt.

Im weiteren Verlauf gilt es darüber hinaus zu beachten, dass Zertifikate, die vor dem 01.01.2009 erworben und vor dem 30.06.2006 wieder verkauft wurden immer dann in ihrem Ergebnis steuerfrei blieben, wenn die Einhaltung der Jahresfrist beachtet wurde, mithin also zwischen Kauf und Verkauf mindestens 12 Monate liegen. Für sämtliche Zertifikate, die nach dem 30.06.2006 verkauft wurden, galt unabhängig von deren Kaufdatum und Haltezeit die volle Abgeltungssteuer.

Die Sonderbehandlung von Zertifikaten basiert traditionell auf der Tatsache, dass für den privaten Anleger zumindest theoretisch das Risiko des kompletten Verlustes der Kapitaleinlage besteht. In der Vergangenheit sollte durch die Regelungen zur Steuerberechnung solcher Papiere ein Gegengewicht zu ihrem Risiko geschaffen werden, das nun im Rahmen der Abgeltungssteuer nicht mehr besteht.

Marktbeobachter gehen davon aus, dass es in der Folge wiederum Papiere geben wird, mit denen die Abgeltungssteuer umgangen werden kann. Insofern empfiehlt es sich, Zertifikate bis zum 30.06.2006 zu behalten, dann steuerfrei zu verkaufen und die Neuanlage innerhalb einer neuen Strategie vorzunehmen.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Erträge aus Aktien und Aktienfonds:
Die Abgeltungssteuer auf Aktien und Aktienfonds

Immobilien und Immobilienfonds im Kontext der Abgeltungssteuer:
Immobilienfonds und deren Besteuerung seit dem 01.01.2009

Dachfonds zur Umgehung der neuen Abgeltungssteuer 2009:
Clever investieren in Dachfonds

Mit Lebensversicherungen Abgeltungssteuer sparen:
Lebensversicherungen und die Situation seit dem 01.01.2009

Zinsen und Zinserträge seit dem 01.01.2009:
Die Besteuerung von Zinsen und Zinserträgen seit dem 01.01.2009