Abgeltungssteuer – Indexzertifikate und die Regeln der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009

Zertifikate sind aus dem Anlagemarkt heute kaum noch wegzudenken. Sie verfügen über zahlreiche verschiedene Ausstattungen, sind leicht zu handeln und im Gegensatz zu Investmentfonds häufig auch in ihrem Erwerb günstiger.
Besonders beliebt sind in diesem Bereich Indexzertifikate. Der Basiswert, der hier genutzt wird, ist ein bestimmter Aktienindex, zum Beispiel der Dax oder der Dow Jones Euro Stoxx. Auch Indexzertifikate auf einen Rohstoffindex sind derzeit gefragt.

Die Abbildung der im Zertifikat enthaltenen Aktien erfolgt in der Regel 1:1 zum zugrunde liegenden Index. Für Anleger bedeutet dies, dass sie die Anlageentscheidungen genau nachvollziehen können, zudem schlägt ein Index in vielen Fällen andere Anlageformen wie zum Beispiel ähnlich aufgebaute Aktienfonds.

Indexzertifikate werden in zwei verschiedenen Varianten angeboten. Dies sind zum einen die Partifikationszertifikate. Ihr Wert richtet sich in erster Linie nach dem zugrunde liegenden Index, ihre Laufzeit ist meist endlos. Diese Zertifikate sind also mit Aktienfonds vergleichbar.

Die bei dieser Zeritifikateform erzielten Erträge waren vor allem Kursgewinne, die nach Ablauf von einem Jahr Haltedauer grundsätzlich steuerfrei waren. Nur wenn das Zertifikat vorzeitig verkauft wurde, mussten Anleger die erzielten Gewinne abzüglich einer Freigrenze von 512 Euro pro Person versteuern. Diese Versteuerung erfolgte im Rahmen der Steuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz.

Auf der anderen Seite gibt es die Garantiezertifikate, auch Zertifikate mit einem garantierten Rückzahlungsprofil genannt. Mit ihnen erhält der Anleger, unabhängig von der Entwicklung des Basisindex, zum Laufzeitende des Zertifikates einen festen Wert ausgezahlt.

Dies können entweder 100% der eingezahlten Anlagesumme, aber auch nur Bruchteile hiervon sein. Sofern der Index jedoch Gewinne erzielt hat, wird der Anleger hieran beteiligt. Solche Garantien sind jedoch meist mit Kosten verbunden, wodurch Garantiezertifikate häufig während der Laufzeit geringere Renditen verbuchen.

Solche Zertifikate werden auch Finanzinnovationen genannt. Die hierbei erzielten Kursgewinne müssen Anleger immer als Kapitalerträge versteuern, und zwar unabhängig ihrer Haltefrist. Nachdem zum 01.01.2009 die Abgeltungssteuer in Deutschland eingeführt wurde, hat dies auch Auswirkungen auf die Indexzertifikate.

Die Partizipationszertifikate, bei denen Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, werden von der Abgeltungssteuer benachteiligt, denn die Spekulationsfrist wurde abgeschafft. Somit fallen für Anleger bei diesen Indexzertifikaten immer 25% Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlags an. Gleiches gilt für die Garantiezertifikate, deren Gewinne mvoll versteuert werden müssen.

Allerdings entfällt bei beiden Varianten seit 2009 die Abgabe der Erträge über die Einkommenssteuererklärung, was für viele Anleger eine Vereinfachung und oft auch geringere Kosten bedeutet, denn die Abrechnung zum persönlichen Steuersatz, der ja bis zu 45% betragen kann, erfolgt nicht mehr.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service