Abgeltungssteuer – Kursgewinne und die steuerliche Behandlung seit dem 01.01.2009

Kursgewinne können bei Wertpapieren erzielt werden. Sie werden aus der Differenz von Kauf- und Verkaufskurs des Wertpapiers berechnet. Sie fallen zum einen bei Aktien, aber auch bei Investmentfonds und sogar bei festverzinslichen Wertpapieren an. Bei letzteren sind sie vor allem im Bereich der niedrigverzinslichen Papiere interessant.
Die neue Abgeltungssteuer wirft ihren Schatten voraus. Seit dem 01.01.2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft und regelt die Besteuerung von Kapitalerträgen neu. 25 % pauschaler Steuersatz sind die Folge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

 

Einen Überblick über die neuen Regelungen finden Sie hier:

Die neue Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009:
Die Eckpunkte der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009

 

Kursgewinne und die bisherige Besteuerung im Überblick:

In jedem Fall sind Kursgewinne für Anleger, die ihre Papiere länger als ein Jahr im Depot verwalten, in ihrer vollen Höhe steuerfrei. Aus diesem Grund waren Wertpapiere, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Kursgewinne erzielen konnten, eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen. Diese Einjahresfrist wird auch Spekulationsfrist genannt.

Anleger, die Aktien oder Aktienfonds in ihrem Depot verwalten und bereits vor Ablauf des Jahres Kursgewinne erzielen, müssen diese in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Die Gewinne werden vom Finanzamt dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Für unterjährig erzielte Kursgewinne gibt es jedoch eine Freigrenze von 512 Euro pro Person, also 1.024 Euro für Ehepaare. Angegeben und versteuert werden mussten nur die Kursgewinne, die über dieser Freigrenze hinaus erzielt wurden.

 

Änderungen seit 2009 – Die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne seit dem 01.01.2009

Ab 2009 veränderte sich die Besteuerung von Kursgewinnen jedoch sehr stark, denn zum 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Der Grundgedanke war, alle Kapitalerträge grundsätzlich einheitlich zu versteuern und die Steuern bereits an der Quelle ihres Entstehens, also bei der Bank zu belasten. So wird vermieden, dass Anleger ihre Kursgewinne nicht in ihrer Steuererklärung angeben.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden also auch Kursgewinne von der Steuerpflicht erfasst. Dies gilt jedoch nicht wie vorher nur auf kurzfristig erzielte Kursgewinne, sondern auf alle Gewinne. Die Spekulationsfrist wird somit ebenso abgeschafft wie die Freigrenze. Ebenso entfällt das Halbeinkünfteverfahren.

Diese neue Regelung ist vor allem für Menschen nachteilig, die Wertpapiere langfristig halten wollen, zum Beispiel um sie für die Altersvorsorge zu nutzen. Spekulanten hingegen können sogar profitieren, denn sie müssen ihre Gewinne nun nicht mehr mit ihrem persönlichen Steuersatz, der bei 45% liegen kann, versteuern, sondern nur noch mit 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlags. Für die Mehrzahl der Wertpapieranleger ist die Abgeltungssteuer in diesem Bereich jedoch ein Nachteil.

 

Denkbare Handlungsansätze zur Optimierung der Verrechnung von Kursverlusten

In jedem Fall sollten Verluste, die vor dem 01.01.2009 realisiert wurden, vom Finanzamt dokumentiert werden, um diese mit späteren Gewinnen gegenzurechnen. Bei risikoreichen Investitionen, z. B. in Wachstumsbranchen oder -ländern, ist abzuwägen, ob ein Fonds einer Direktanlage vorgezogen wird: Einerseits profitiert man von der breiteren, risikominimierenden Streuung und andererseits ermöglicht man so auch die Verrechnung von Verlusten mit anderen abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen, wenn der gewünschte Anlageerfolg nicht eintritt.

 

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Sehr einfach können Gewinne und Verluste verrechnet werden, wenn alle Wertpapiere in einem Depot liegen. Es empfiehlt sich daher bei verschiedenen Banken geführte Depots zusammenzulegen. Zudem spart man so Depotgebühren und erhält eine bessere Übersicht, da man u. a. nur noch eine Steuerbescheinigung erhält.

Nähere Informationen zur Depotzusammenlegung:
Depotübertrag

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service