Abgeltungssteuer – Gesetz und gesetzliche Grundlagen zu den Änderungen seit dem 01.01.2009

Die Bestimmungen zu Abgeltungssteuer sind Bestandteil des Unternehmensteuerreformgesetzes, welches am 25. Mai 2007 durch den deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Die Abgeltungssteuer selber zählt zu den Einkommensteuern und entspricht damit deren rechtlichen Grundlagen.
Historisch geht die Einkommensteuer auf Abgabestrukturen des Mittelalters zurück, mit denen üblicherweise die Kriegskassen der Herrscher, in Abhängigkeit zu den Einkünften der Untertanen, gefüllt wurden. Auf die Anregungen von Freiherr vom Stein zurückgehend, der sich an der englischen Steuer von 1799 orientiert hatte, wurde im Jahre 1811 in Ostpreußen die erste deutsche Einkommensteuer moderner Art eingeführt.

Unterschiedliche Modelle wechselten sich in der Folge ab, bis es 1891 zur Einführung einer vereinheitlichten Einkommensteuer kam, die bereits die Elemente Progression und Einkommensteuererklärung beinhaltete und auf deren Systematik unser heutiges Steuersystem basiert.

 

Das erste Abgeltungssteuer Gesetz als Quellsteuer bereits im Jahre 1990 in der Bundesrepublik

Interessanterweise führte die damalige Bundesregierung in Deutschland bereits im Jahr 1990 eine Quellensteuer auf Kapitalerträge ein. Der damalige Steuersatz lag bei 10% und es handelte sich, im Gegensatz zur aktuellen Verordnung, nicht um eine Abgeltungssteuer. Vereinnahmte Erträge aus Kapitalgeschäften waren also unabhängig von der Zahlung dieser Steuer nach wie vor der individuellen Einkommenssteuer unterworfen.

Die Quellensteuer wurde nach sehr kurzer Zeit wieder abgeschafft: Eine Abwanderung von Anlagekapital ins Ausland wurde bereits nach kurzer Zeit beobachtet und um diesen Effekt zu stoppen, wurde das Gesetz wieder abgeschafft. Die neue Abgeltungssteuer versucht nun, in Kenntnis der historischen Situation, die damals primären Nachteile auszugleichen.

Eine grundsätzliche Eigenschaft so genannter Quellensteuern besteht darin, dass die staatliche Abgabe an der Stelle abgeführt wird, an der ein Ertrag erwirtschaftet wird. Das bekannteste Beispiel für eine Quellensteuer ist somit die Einkommensteuer, die durch den Arbeitgeber unmittelbar an den Fiskus abgegeben wird, ohne dass dem Arbeitnehmer diese Beträge zuvor ausgezahlt wurden.

 

Das Abgeltungssteuer Gesetz seit dem 01.01.2009 – Die neue Quellsteuer in der BRD

Gleiches gilt auch für die Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009: Banken, Sparkassen und andere Geldinstitute sind verpflichtet, den bestehenden Steuersatz künftig unmittelbar von den Kapitalerträgen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Unbenommen von diesem Recht gilt weiterhin, dass durch den Anleger Freistellungsaufträge erteilt werden können, um dessen individuelle Freibeträge oder bestimmte Sonderregelungen zu realisieren.

Die Abgeltungssteuer in ihrer aktuellen Form folgt einem europäischen Modell, wobei diese sich in vielen Ländern auf Kapitalerträge beschränkt und Veräußerungsgewinne nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass Deutschland im europäischen Vergleich, gemeinsam mit Österreich, Schweden und Finnland in Bezug auf die Höhe der Abgabe einen der ersten Plätze belegt.