Abgeltungssteuer auf Mischfonds seit dem 01.01.2009

Mischfonds sind Investmentfonds, die je nach Anlagestruktur sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere und sogar in Immobilien investieren. Die Höhe der jeweiligen Anlageklasse unterscheidet sich von Fonds zu Fonds, sie richtet sich natürlich auch nach den wirtschaftlichen Zusammenhängen.
So wird der Aktienanteile während eines Wirtschaftsaufschwungs sehr hoch sein (bis zu 100%), während er in einer Baisse-Phase gering ausfallen wird. In solchen Phasen werden dann die Anteile an festverzinslichen Papieren und Immobilien erhöht, um dem Fonds Stabilität zu verleihen. Mischfonds sind daher vor allem bei Anlegern mit einem eher konservativen Hintergrund oder für die langfristige Anlage, zum Beispiel im Bereich der Altersvorsorge, beliebt.

 

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Seit dem 01.01.2009 gilt die neue Abgeltungssteuer – Mischfonds im Kontext der neuen Regelungen

Mischfonds erzielen ihre Erträge sowohl aus den Ausschüttungen des Fonds, die entweder pro Jahr an die Anleger ausgezahlt oder aber wieder im Fonds angelegt, also thesauriert, werden können. Unabhängig der Zahlart der Ausschüttung ist diese jedoch als Einnahme aus Kapitalerträgen zu versteuern.

In den Ausschüttungen von Mischfonds sind sowohl Zinserträge sowie Dividenden und Kursgewinne enthalten. Die Kursgewinne waren hierbei steuerfrei, die Zinserträge mussten mit 30% Zinsabschlagsteuer sowie 5,5% Soli versteuert werden. Bei Dividenden gab es eine Sondervereinbarung, sie müssen nur zur Hälfte versteuert werden, denn bei ihnen griff das Halbeinkünfteverfahren.

Weiterhin erzielten Mischfonds Erträge aus Kursgewinnen. Diese wurden jedoch erst beim Verkauf der Fondsanteile realisiert. Sofern zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Anteile mehr als ein Jahr lag, konnte der Anleger diese Gewinne steuerfrei erhalten.

Sofern er die Anteile unterjährig verkaufte, mussten sie mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, sofern sie den Freibetrag von 512 Euro pro Person überstiegen. Ab Januar 2009 ändert sich die Besteuerung von Mischfonds jedoch gravierend, denn zu diesem Zeitpunkt wurde die Abgeltungssteuer eingeführt.

Durch sie werden alle Erträge des Mischfonds, also sowohl Ausschüttungen wie auch Kursgewinne pauschal mit 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag versteuert. Anleger, die kirchensteuerpflichtig sind, müssen auch diese Steuer zusätzlich bezahlen.

 

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Besonders nachteilig ist die Abgeltungssteuer durch die Streichung des Halbeinkünfteverfahrens auf Dividenden sowie die Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist. So müssen die in den Ausschüttungen enthaltenen Dividenden in voller Höhe versteuert werden, ebenso die Kursgewinne, und zwar unabhängig von der Haltedauer der Fondsanteile.

Lediglich in den Ausschüttungen enthaltene Kursgewinne, die zum Beispiel durch den Kauf und den Verkauf von Immobilien entstehen, bleiben steuerfrei, sofern die Immobilien länger als 10 Jahre im Bestand waren. Auch die oben genannte Freigrenze von 512 Euro pro Person für unterjährige Kursgewinne gibt es seit 2009 nicht mehr.

Besonders langfristig orientierte Anleger, bei denen die Kursgewinne einen Großteil der Rendite ausmachen, werden so benachteiligt. Gleichzeitig entfällt für die Fonds die Steuerfreiheit innerhalb. Bisher konnten Fondsmanager nämlich Umschichtungen vornehmen, ohne dass die hierbei erzielten Kursgewinne versteuert werden müssen. Seit 2009 entfällt dieses Privileg, Gewinne bei Umschichtungen müssen also ebenso versteuert werden, was wiederum die Rendite beeinträchtigen wird.

 

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Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service