Die neue Abgeltungssteuer – Lebensversicherung und die Möglichkeit der Abgeltungssteuer Vermeidung

Die Abgeltungssteuer wurde in Deutschland im Januar 2009 eingeführt und wirkt sich für zahlreiche Sparer einschneidend aus, denn durch die Besteuerung der Kursgewinne, dem Wegfall der Spekulationsfrist und des Halbeinkünfteverfahrens wird sich die Rendite zahlreicher Produkte schlechter als bisher entwickeln.
Viele Anleger suchen daher nach Alternativen, um die Abgeltungssteuer zu entgehen.

 

fonds_200x300_1_1_4f3e1bEine dieser Alternativen sind Lebensversicherungen oder Produkte, die in einen Versicherungsmantel eingebaut wurden. Die Lebensversicherungen waren bis zum Jahr 2005 eine der beliebtesten Anlagen der Deutschen. Durch den Wegfall der Steuerfreiheit fristeten sie seither jedoch eher ein Schattendasein.

Alle Kapitalerträge, die seit 2009 erzielt werden, müssen nämlich mit 25% Abgeltungssteuer besteuert werden. Dies gilt nicht nur für Zinsen, sondern auch für Dividenden und sogar für alle Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere. Die Besteuerung der Kursgewinne greift sogar auf Ebene eines Investmentfonds, wodurch die erzielten Gewinne bei Kauf und Verkauf von Aktien nicht mehr steuerfrei bleiben.

Dies alles ist bei Lebensversicherungen anders, denn bei ihnen erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung.
Während der Laufzeit werden die Erträge von Lebensversicherungen nämlich nicht besteuert. Erst am Ende der Laufzeit, wenn der Anleger bereits das Rentenalter erreicht hat, unterliegen die Erträge der Besteuerung.

Hier gibt es jedoch einen zusätzlichen Vorteil, denn sofern der Versicherungsnehmer bereits das 60. Lebensjahr erreicht hat, müssen die Erträge nur zur Hälfte versteuert werden. Dies bedeutet, dass die gesamten Erträge nur mit 12,5% Abgeltungssteuer belastet werden, ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Anlageprodukten. Zusätzlich erhält der Anleger sogar noch eine Absicherung im Todesfall und somit einen Schutz der Hinterbliebenen.

Lebensversicherungen werden besonders interessant, wenn sie auf Fondsbasis abgeschlossen werden. In diesem Fall investiert die Versicherung die Gelder des Anlegers nämlich in einen Fondssparplan. Auch hier bleiben die Erträge während der Ansparphase steuerfrei, was zu erheblichen Renditevorteilen führen kann.

Am Ende der Laufzeit müssen zwar auch hier die Erträge versteuert werden, aber wiederum nur zur Hälfte.
Wer bei diesen Versicherungsprodukten die Todesfallsumme noch stark reduziert, zum Beispiel nur auf den Mindestbetrag, erhält einen Fondssparplan mit Steuervorteilen, bei dem nur geringe Summen in die Absicherung fließen. Der Rest wird hochrentablen angelegt.

Zu beachten sind bei Lebensversicherungen jedoch die im Vergleich zum Fondssparplan höheren Kosten, die in der Regel jedoch durch die höhere Rendite wett gemacht werden können. Somit werden Lebensversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherungen durch die Abgeltungssteuer sicher wieder an Bedeutung gewinnen.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die Riester- sowie die Rürup-Rente.

 

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009:

Die Besteuerung von Investmentfonds seit 2009:
Investmentfonds, Dividenden und die Abgeltungssteuer

Erträge aus Aktien und Aktienfonds:
Die Abgeltungssteuer auf Aktien und Aktienfonds

Immobilien und Immobilienfonds im Kontext der Abgeltungssteuer:
Immobilienfonds und deren Besteuerung seit dem 01.01.2009

Dachfonds zur Umgehung der neuen Abgeltungssteuer 2009:
Clever investieren in Dachfonds

Übergangsregelungen für Zertifikate beachten!
Zertifikate und Finanzinnovationen seit dem 01.01.2009

Zinsen und Zinserträge seit dem 01.01.2009:
Die Besteuerung von Zinsen und Zinserträgen seit dem 01.01.2009