Abgeltungssteuer – Quellensteuer seit dem 01.01.2009

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 hat die Bundesregierung die Einführung der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 beschlossen. Diese trifft künftig vor allem Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne, die, der Neuregelung folgend, mit einem Basissatz von 25 Prozent und unter Hinzufügung von Solidaritätszuschlag und, je nach Konfession, Kirchensteuer, entsprechende Einkünfte betreffen wird.

 

fonds_200x300_1_1_4f3e1bDamit werden Gesamtsteuersätze von über 28 Prozent erreicht, wodurch Deutschland im europäischen Vergleich einen der Höchstsätze einführt. Im Rahmen der öffentlichen Diskussion über die neue Steuer taucht nun immer wieder der Begriff der Quellensteuer auf. Grundsätzlich beschreibt diese Bezeichnung, dass die entsprechende Steuer unmittelbar dort erhoben wird, wo entsprechende Erträge entstehen, mithin also an deren Quelle.

Vielen Deutschen ist noch präsent, dass die damalige Bundesregierung bereits im Jahr 1991 eine Quellensteuer auf Kapitalerträge eingeführt hatte. Diese hatte, mit einem Steuersatz von 10 Prozent, zu einer unmittelbaren Abwanderung von deutschem Kapital in das Ausland geführt und war infolge dessen, kurz nach Einführung, zurück genommen worden.

Darüber hinaus gibt es weitere Beispiele für die praktizierte Erhebung von Quellensteuern. So handelt es sich bei der Lohnsteuer um eine solche, da entsprechende Abgaben auf Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber unmittelbar an das Finanzamt abgeführt werden. Wie diese, ist auch die Abgeltungssteuer im Einkommensteuergesetz verankert und geregelt.

Auch die künftige Abgeltungssteuer wird unmittelbar durch Banken und andere Geldinstitute an den Fiskus abgeführt. Mit dieser Handlung ist die Steuerpflicht gegenüber dem Staat abgegolten, eine spätere Erwähnung entsprechender Einkünfte innerhalb der persönlichen Steuererklärung findet nicht statt.

Verfügt der steuerpflichtige über persönliche Freibeträge, so kann er diese durch einen Freistellungsauftrag an das entsprechende Geldinstitut realisieren. Dies trifft sowohl auf den Sparerpauschbetrag, in Höhe von 750 Euro pro Jahr, als auch auf die Werbungskostenpauschale, in Höhe von 51 Euro pro Jahr, zu.

Die geplante Abwicklung stellt die Beteiligten allerdings auch vor weiterführende Probleme: In der Vergangenheit bestand für Anleger die Möglichkeit, negative Erträge mit künftigen Gewinnen zu verrechnen. Diese Option ist künftig nur dann möglich, wenn Verlust und Gewinn der gleichen Einkommensart entstammen.

Eine Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften wird künftig nicht mehr mit Gewinnen aus Fondsbeteiligungen verrechnet werden können. Diejenigen Aufrechnungspotentiale, die nach wie vor zur Verfügung stehen werden, können allerdings zunächst nur innerhalb eines einzigen Geldinstitutes geltend gemacht werden.

Für jeden Anleger wird durch die Bank hierzu ein so genannter Verlusttopf geführt, dessen Inhalt bei der Berechnung der abzuführenden Abgeltungssteuer-Quellensteuer in Anrechnung gebracht wird. Bestehen allerdings Aktivitäten bei verschiedenen Instituten, so ist eine übergreifende Verrechnung erst im Rahmen der nächsten Einkommensteuererklärung möglich.

Die Abgeltungssteuer wird seit längerer Zeit stark diskutiert, vor allem vor dem Hintergrund der Nachteile, die privaten Anlegern hieraus erwachsen können. Ein Kritikpotential, welches unmittelbar die Eigenschaft der Abgeltungssteuer als Quellensteuer betrifft, ist auf eine entstehende Problematik im Datenschutz bezogen.

Da die Kirchensteuer ein Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Abgeltungssteuer sein wird, ist es künftig erforderlich, dass der Steuerpflichtige der Bank gegenüber seine Konfession offen legt. Datenschützer sehen hierin eine Verletzung von Grundrechten und fordern die Regierung zur Nachbesserung auf. Die Religionszugehörigkeit soll demnach nicht zu denjenigen Daten gehören, deren Angabe für einen Bankkunden obligatorisch wird.

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service