Abgeltungssteuer auf Investmentfonds und Dividenden seit dem 01.01.2009

Die Abgeltungssteuer trat endgültig ab 1. Januar 2009 mit einer Pauschalbesteuerung von Gewinnen auf Anlagen in Höhe von 25% in Kraft. Für Anleger ergeben sich viele Veränderungen hinsichtlich der Besteuerung ihrer Zinsen und Zinserträge. Unterschiedliche Regelungen – abhängig von der Anlageform und sich daraus ergebender Fristen – macht gründliche Information erforderlich.
Die Besteuerung von Investmentfonds und Dividenden gehört zu den informationsbedürftigen Anlageformen. Bis zum Ende des Jahres 2008 galt noch die altbewährte Regelung, dass der Fond an sich nicht als steuerpflichtiges Sondervermögen gilt, die Erträge werden aber als Bezug des Inhabers besteuert.

Bisher wurde dabei nicht berücksichtigt, ob diese Gewinne einbehalten oder wieder angelegt werden. Diese Investmentfonds unterlagen grundsätzlich der einjährigen Spekulationsfrist. Ab 2009 greift die Abgeltungssteuer. Hierbei unterliegen allerdings alle bis einschließlich 31.12.2008 erworbenen Investmentfonds und die daraus resultierenden Dividenden dem sogenannten Bestandsschutz und werden damit auch weiterhin nach altem Recht besteuert.

Nur Fonds, deren Einlage 100.000 Euro übersteigen, wurden bereits ab 10.11.2007 rückwirkend im Rahmen der Abgeltungssteuer mit entsprechenden Abgaben in Höhe des Steuersatzes von 25% belegt. Das Halbeinkünfteverfahren entfällt auch für Investmentfonds und Dividenden grundsätzlich ab dem 1.1.2009.

Der Steuervorteil der Investmentfonds, der sich aus einer Veräußerung ergab, fällt nun durch die Streichung der Spekulationsfrist aus. Bei thesaurierenden Fonds, also Fonds, deren Gewinne automatisch wieder angelegt werden, sind durch diesen Zufluss doppelt von der Abgeltungssteuer erfasst.

Als für die Zukunft weiterhin lukrative Investmentfonds erweisen sich auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer nun die sogenannten Offenen Investmentfonds, da bei diesem die Spekulationsfrist von zehn Jahren bestehen bleibt. Nach Ablauf dieser Frist kann eine steuerfreie Veräußerung stattfinden.

 

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