Abgeltungssteuer – GmbH und die Auswirkungen der neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009

Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 plant die Bundesregierung den Wirtschaftsstandort Deutschland für Unternehmen attraktiver zu gestalten. Wirtschaftsunternehmen werden langfristig mit mehr als 5 Milliarden Euro entlastet, hauptsächlich in Bezug auf Körperschafts- und Gewerbesteuer. Diese Entlastungen müssen finanziert werden.

 

fonds_200x300_1_1_4f3e1bDie Mindereinnahmen des Fiskus werden alleine für das Jahr 2008 im Bereich von mehr als 6 Milliarden Euro gesehen. Zur Finanzierung dient vor allem die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens, dass es in der Vergangenheit erlaubte, dass lediglich die Hälfte erzielter Kapitalerträge der Steuer unterworfen war. Ab dem 01.01.2009 wird der volle Ertrag der neuen Abgeltungssteuer unterworfen, unabhängig von den Haltezeiten jeweiliger Geldanlagen.

Aus dem Blickwinkel der GmbH ist die Neuregelung durchaus zweischneidig. Die Gesellschaft selber wird steuerlich zunächst entscheidend entlastet. Die bisher übliche Unternehmensbesteuerung in Kapitalgesellschaften sinkt von 38,6 Prozent auf lediglich 29,8 Prozent. Im Gegenzug wird eine Zinsschranke installiert, die eine Geltendmachung in Bezug auf die Steuerlast auf 30 Prozent begrenzt.

Darüber hinaus wurde die degressive Abschreibung abgeschafft, die bislang die Abschreibung des Anlagevermögens in fallenden Jahresbeträgen ermöglichte. Insgesamt werden die Kapitalgesellschaften und damit auch die GmbH deutlich entlastet.

Ganz anders sieht es auf der Seite der Anteilseigner aus. Diese werden ihre Gewinnausschüttungen seit 2009 nicht mehr, wie bisher, zur Hälfte, sondern stattdessen in voller Höhe der Abgeltungssteuer unterwerfen müssen, was zu einer deutlichen Verschlechterung führt. Beträgt der Steuersatz des Eigners maximale 45 Prozent, so hat er bereits eine Verschlechterung um 2,5 Prozent hinzunehmen.

Je niedriger sein persönlicher Steuersatz ist, desto höher der Unterschied zwischen vorheriger Regelung und Abgeltungssteuer. Ein weiterer Umstand verschlechtert die Situation des Anteileigners der GmbH zusätzlich. Ab 2009 werden Werbungskosten nur noch in pauschaler Form, limitiert auf 51 Euro pro Jahr in Anrechnung gebracht werden können. Hierzu zählen unter anderem auch Schuldzinsen, zur Finanzierung von GmbH Anteilen.

Innerhalb der einzelnen Unternehmen muss sorgfältig abgewogen werden, in welcher Weise Gewinnausschüttungen aus dem Geschäftsjahr 2007 und aus dem laufenden Jahr 2008 behandelt werden sollen. Erfolgen Ausschüttungen vor dem 01.01.2009, so fallen diese nach wie vor unter das Halbeinkünfteverfahren und bleiben somit frei von Abgeltungssteuer.

Um hier zu einer sinnvollen Entscheidung zu kommen, muss grundsätzlich auch die Gesamtfinanzlage eines Unternehmens einbezogen werden. Allerdings besteht zusätzlich die Möglichkeit, Gewinne auszuschütten, die von den Gesellschaftern unmittelbar wieder in das Unternehmen eingebracht werden.

Dieses Modell wird als „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren“ bezeichnet. So können die steuerlichen Vorteile für die Anteilseigner in Anspruch genommen werden, ohne dass sich die Liquidität der GmbH verschlechtert. Genutzt werden kann hier der Umstand, dass die Senkung der Körperschaftssteuer bereits zu Beginn 2008 erfolgte, dagegen der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens erst mit dem 01.01.2009 gültig wird. Für das laufende Jahr 2008 bedeutet dies, dass Vorab-Gewinnausschüttungen steuerlich vorteilhaft sind.

Insgesamt führt die Reform der Bundesregierung indirekt dazu, dass es in Zukunft wesentlich attraktiver wird, erzielte Gewinne im Unternehmen zu belassen, statt sie zu entnehmen. Insbesondere die Senkung der Körperschaftssteuer macht sich hier insofern bemerkbar, als die nicht ausgeschütteten Gewinne lediglich einer Besteuerung von insgesamt 28,25 Prozent unterworfen sind. Im Vergleich zum Höchstsatz der Einkommensteuer in Höhe von 45 Prozent kann hier beträchtlich gespart werden. Die Regierung verspricht sich hiervon eine stabilere Unternehmensfinanzierung mit Eigenmitteln.

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen seit dem 01.01.2009 finden Sie hier:

Die Besteuerung von Kapitalerträgen seit 2009:
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen seit 2009

Geschlossene Fonds im Blickfeld der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Geschlossene Fonds im Kontext der neuen Abgeltungssteuer

Sonstige Kapitalanlagen im Zeichen der Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer – Riester-Rente, Rürup-Rente und sonstige Anlagen im Überblick

Änderungen zur Abgeltungssteuer im Überblick:
Abgeltungssteuer Änderungen zum 01.01.2009 im Überblick

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen:
Abgeltungssteuer vermeiden mit den richtigen Strategien

Service Informationen rund um die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer Informationen und Service