Abgeltungssteuer – Spekulationsfrist und die Änderungen seit dem 01.01.2009

Die Einführung der Abgeltungssteuer ab 1. Januar 2009 bringt viele Veränderungen für Anleger mit sich – auch im Hinblick auf die bisher gültige Spekulationsfrist. Grundsätzlich ist mit der Spekulationsfrist der Zeitraum zwischen Ankauf und Verkauf eines Wertpapiers oder einer Immobilie gemeint, die dem Erzielen von Gewinnen dienen soll.
fonds_200x300_1_1_4f3e1bDie Spekulationsfrist für Wertpapiere war auf 12 Monate angesetzt, das heißt, dass dieses Wertpapier mindestens für 12 Monate gehalten werden musste. Lag der Zinsgewinn von Wertpapieren innerhalb eines Jahres unter einem derzeitigen Freibetrag von 512 Euro, so ist dieser Ertrag innerhalb eines Jahres steuerfrei.

Alle höheren Zinserträge sind steuerpflichtig. Im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer ist diese Spekulationsfrist aufgehoben. Ausgenommen davon sind alle Wertpapiere, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben wurden. Diese werden nach altem Steuerrecht besteuert.

Ab diesem Zeitpunkt erworbene Wertpapiere werden mit dem für die Abgeltungssteuer angesetzten Steuersatz von 25% besteuert. Dabei wird die Haltezeit nicht mehr berücksichtigt. Um Anleger, die ihre Wertpapiere zum Beispiel für die Absicherung der Altersvorsorge erworben haben, nicht zu benachteiligen, könnten sich für diese Sonderfälle noch andere Regelungen ergeben.

Papiere, die zu diesem Zweck gehalten werden, könnten dann noch günstiger behandelt oder von der Abgeltungssteuer ausgeklammert und nach altem Recht, das mit Spekulationsfristen gearbeitet hat, besteuert werden. Grundsätzlich war es empfehlenswert, bis zum 31. Dezember 2008 Wertpapierankäufe zu tätigen, die ohnehin geplant sind, um auch nach dem Jahreswechsel weiterhin in den Genuss der Spekulationsfrist zu gelangen, die eine Haltezeit von 12 Monaten für ein Wertpapier vorsieht.

 

 

Weitere Informationen zur neuen Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009:

Ab dem 01.01.2009:
Die Spekulationsfristen und die neue Abgeltungssteuer seit 2009

Abgeltungssteuer und Freibeträge seit 2009:
Die Freibeträge seit dem 01.01.2009

Die Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten seit dem 01.01.2009:
Verluste und Verrechnung seit dem 01.01.2009

Persönlicher Steuersatz unter 25 %?
Der persönliche Steuersatz und die Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009